Big Boss is watching you: Aber nur geschäftlich
Erlaubt:
Prinzipiell darf der Chef – unter Beachtung des Datenschutzes – die geschäftlich bedingten Bewegungen seiner Mitarbeiter im Internet kontrollieren. Solche Daten können dann auch auf dem Server gesammelt werden.
Verboten:
Der Arbeitgeber darf solche Daten aber nicht benutzen, um das Verhalten und die Leistung im Job zu beurteilen. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters dürfen die Verbindungsdaten nicht gespeichert werden. Falls die Nutzung von Internet und Intranet im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, kommt es auf den Wortlaut dieser Vereinbarung an.
Online-Shopping: Am besten nur in der Pause
Erlaubt:
Während der Arbeitspausen darf jeder machen, was er will, also auch shoppen oder Überweisungen ausfüllen. Schließlich nimmt etwa Online-Banking nur wenig Zeit in Anspruch. Geschieht das Ganze während der offiziellen Pausen, kann der Chef das nicht verbieten, es sei denn die Internetnutzung ist generell untersagt.
Verboten:
Tägliche Einkäufe während der Arbeitszeit übersteigen die Grenzen des Zulässigen – erst recht die Lieferung der Waren ins Büro. Ob Online-Shopping oder E-Banking grundsätzlich verboten ist, klärt ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die einschlägige Betriebsvereinbarung. Auch hier empfiehlt es sich, den schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen, um keine Abmahnung zu riskieren.