Wer eine Immobilie günstig kauft, macht grundsätzlich ein gutes Geschäft. Das deutsche Zivilrecht kennt keine allgemeine Verpflichtung, ein Grundstück zum Verkehrswert zu verkaufen. Verkäufer und Käufer dürfen den Kaufpreis grundsätzlich frei vereinbaren. Ein niedriger Kaufpreis allein macht einen Grundstückskaufvertrag deshalb noch nicht unwirksam. Es gibt allerdings Grenzen. Ist der vereinbarte Kaufpreis im Verhältnis zum tatsächlichen …weiterlesen
Notar verweigert Urkundsabschrift – was Erben und Rechtsnachfolger tun können
Wer einen Nachlass aufklären muss, stößt nicht selten auf Vorgänge aus der Vergangenheit, die sich nur anhand notarieller Urkunden nachvollziehen lassen. Besonders relevant kann dies sein, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Grundstücke übertragen, Vermögen verschenkt, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen geschlossen oder sonstige Rechtsgeschäfte notariell beurkunden lassen hat. Kennt der Erbe die betreffende Urkunde und wendet sich an …weiterlesen
Annahmeverzugslohn: Welche Auskünfte kann der Arbeitgeber verlangen?
Eine unwirksame Kündigung kann für Arbeitgeber teuer werden. Stellt sich im Kündigungsschutzprozess heraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist, droht für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist die Nachzahlung von Annahmeverzugslohn. Zieht sich das Verfahren über Monate oder sogar Jahre hin, können erhebliche Zahlungsansprüche entstehen. Für Arbeitgeber gewinnt deshalb der Einwand …weiterlesen
Mit „fiktiven“ Bestattungskosten Erbschaftsteuer sparen? BFH stärkt die Erbfallkostenpauschale
Wer erbt, muss sich nicht nur mit dem Nachlass, sondern unter Umständen auch mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer wird allerdings nicht schlicht der Bruttowert des geerbten Vermögens besteuert. Bestimmte Nachlassverbindlichkeiten und Kosten können den steuerpflichtigen Erwerb mindern. Besonders interessant ist dabei die sogenannte Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 …weiterlesen
Heimliche Tonaufnahme im Personalgespräch: Kündigung droht
Smartphones, Videokonferenzsysteme und KI-gestützte Transkriptionsprogramme machen es heute technisch denkbar einfach, ein Gespräch aufzuzeichnen. Ein Fingertipp auf dem Mobiltelefon genügt, und schon kann ein Personalgespräch, eine Besprechung mit dem Vorgesetzten oder ein Konfliktgespräch vollständig dokumentiert werden. Anschließend lässt sich die Aufnahme mit Hilfe künstlicher Intelligenz innerhalb weniger Sekunden in ein nahezu wortgetreues Gesprächsprotokoll umwandeln. Was …weiterlesen


