Hartz IV-Empfänger bekommen bislang eine Pauschale für den Schulbedarf in Höhe von 100 € jährlich. In diesem sog. Schulbedarfspaket sollen nach Auffassung der Verwaltung auch die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern, soweit die Kosten nicht unter den Regelbedarf fallen, enthalten sein. Wer selbst ein Kind an einem Gymnasium hat, der weiß aus eigener Erfahrung, …weiterlesen
Filesharing – Zur Untersuchungspflicht des Anschlussinhabers bei minderjährigen Kindern
Während lange Zeit die Abmahnindustrie sich beim Filesharing darauf beschränkt hat nur diejenigen Anschlussinhaber abzukassieren, die sich außergerichtlich nicht richtig zur Wehr gesetzt haben, wird nunmehr verstärkt versucht auch an das Geld der Wehrhaften zu gelangen, indem massenhaft Klagen gegen Anschlussinhaber auf Übernahme von Abmahngebühren und Schadenersatz bei unterschiedlichsten Gerichten eingereicht werden. Eine Zeit lang …weiterlesen
Trampolin im Gartenanteil eines Miteigentümers eine WEG ist grds. hinzunehmen
Sind in einer Teilungserklärung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) den einzelnen Wohnungseigentümern von Gartenwohnungen zur Sondernutzung zugewiesene Gartenanteile als „Ziergarten“ bezeichnet, dann dürfen dort auch größere Spielgeräte, wie beispielsweise ein Trampolin aufgestellt und benutzt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2017 – 485 C 12677/17 WEG).weiterlesen
Gegen wen ist eine Klage auf Fällung oder Rückschnitt eines Baums im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zu richten?
Bäume führen oft zu Streit unter Nachbarn. Dies nicht nur bei Grundstücksnachbarn, sondern auch innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG). Während bei Grundstücksnachbarn klar ist, gegen wen sich die Klage richtet, nämlich gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks, ist dies im Rahmen einer WEG nicht ganz so einfach. Gerade dann, wenn der streitbefangene Baum in einem dem Sondernutzungsrecht unterliegenden …weiterlesen
Digitale Vorsorgevollmacht – Wer erbt oder vererbt, der erbt oder vererbt auch digital
Der moderne Mensch wird zunehmend digital. E-Mail und Online Banking sind kaum mehr wegzudenken. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Streaming wie Spotify, iTunes oder Amazon Prime erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. So komfortabel die Nutzung neuer Medien für den Nutzer ist, umso komplizierter wird es für die Erben. Dies jedenfalls dann, wenn keine digitale Vorsorgevollmacht …weiterlesen
