Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Arbeits- und Kommunikationsmittel „in erforderlichem Umfang“ zur Verfügung zu stellen oder aber Kostenersatz zu leisten. Ob dazu auch der Einsatz eines LED-Bildschirms gehört, den der Betriebsrat zur Information der Arbeitnehmer anstelle des bisher vorhandenen „schwarzen Bretts“ einsetzen wollte, hatte nun das LAG Hessen (Beschluss vom 06.03.2017 – …weiterlesen
Testamentsvollstreckungsvermerk im Erbschein bei bloß beaufsichtigender Testamentsvollstreckung unzulässig
Führt eine angeordnete Testamentsvollstreckung nicht zu einer Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Erben, dann ist diese nicht auf dem Erbschein durch sog. Testamentsvollstreckungsvermerk („Es ist Testamentsvollstreckung angeordnet“) zu vermerken (OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2017 – 2 Wx 72/17).weiterlesen
Schweigen mit Erklärungswert zwischen Privaten
Schweigen bedeutet rechtlich, jedenfalls zwischen Privatpersonen (Verbrauchern), grundsätzlich nichts. Was viele (auch Juristen) allerdings nicht wissen ist, dass dem Schweigen unter bestimmten Voraussetzungen als sog. beredtes Schweigen ausnahmsweise doch Erklärungswert zukommen kann. Dies hat das Amtsgericht Wolfratshausen (1 C 1211/16) in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil entschieden und einen Miteigentümer einer Straße zur Bezahlung …weiterlesen
Irrtum über Nachlassüberschuldung berechtigt zur Anfechtung
Wird die Erbschaft innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht ausgeschlagen, dann gilt sie nach § 1943 BGB als angenommen. Die Erbfolge ist also die Regel, die Ausschlagung die Ausnahme. Wer nicht rechtzeitig ausschlägt, tritt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die des Erblassers, übernimmt also den Nachlass mit allen Aktiva und Passiva. Stellt sich dann nachträglich …weiterlesen
Ungeteilte Erbengemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft und keine Bruchteilsgemeinschaft
Im Erbfall geht der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf die Erben über, § 1922 BGB. Diese bilden dann eine Erbgemeinschaft. Das, was auf den ersten Blick recht einfach klingt, kann in der Praxis durchaus fatale Auswirkungen haben, wenn die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft falsch eingeordnet wird. Diese ist nämlich eine Gesamthandsgemeinschaft und keine Bruchteilsgemeinschaft. Dies …weiterlesen
