Lärm aus der Nachbarswohnung ist nervig. Übersteigt dieser die Schwelle des Zumutbaren, dann kann dies nicht nur dazu führen, dass die Nachbarn auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, sondern der Mieter kann auch die Miete mindern, wenn sein Vermieter nicht für Abhilfe sorgt. Während bislang allerdings gegen Kinderlärm meist kein Kraut gewachsen war, hat …weiterlesen
LAG kann vom ArbG versäumte Zulassung der Berufung nicht ersetzen
Eine Berufung in Arbeitssachen ist nur dann zulässig, wenn entweder der Wert des Beschwerdegegenstands 600 € übersteigt oder aber das Arbeitsgericht die Berufung zugelassen hat, § 64 Abs. 2 ArbGG. Was aber ist, wenn das Arbeitsgericht den Streitwert unrichtig mit über 600 € festgesetzt hat, während er in Wahrheit bei unter 600 € gelegen hat, …weiterlesen
Kostenerstattung für Abschlussschreiben nach Beschlussverfügung erst nach einer Wartefrist von 2 Wochen
Eine einstweilige Verfügung ergeht im sog. vorläufigen Rechtschutzverfahren. Dies bedeutet, sie regelt einen Rechtsstreit nicht abschließend, sondern nur vorübergehend. Deshalb wird der Unterlassungsschuldner regelmäßig, nachdem gegen ihn eine solche Verfügung ergangen ist, vom Unterlassungsgläubiger mit einem Abschlussschreiben aufgefordert eine Abschlusserklärung abzugeben. In eine solchen Abschlusserklärung wird zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits die erlassene einstweilige Verfügung als …weiterlesen
Zur Zulässigkeit einer auf telefonischer Beratung des Schuldners beruhenden Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ordnungsgemäß, wenn die Beratung zwischen dem Berater und dem Schuldner telefonisch erfolgt ist und sie während des Telefongesprächs zudem Bildkontakt hatten (z.B. Skype ö. ä.), LG Göttingen, Beschluss vom 07.07.2017– 10 T 37/17.weiterlesen
Unberechtigter Blick in fremde Personalakten rechtfertigt fristlose Kündigung
Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Dies gilt nicht nur für die Wegnahme fremder Sachen, sondern auch für die Einsicht in fremde Personalakten. Doch Vorsicht! Auch, wenn der Arbeitgeber diese nicht weggesperrt hat, sondern sich diese unverschlossen in einem Ordner im Büro des Chefs befinden, dann ist dies kein Freibrief für neugierige Arbeitnehmer Personalunterlagen der Kollegen zu lesen. Kommt dies …weiterlesen


