In der NDR-Sendung „Extra 3“ vom 27. April 2017 wurde die AfD-Politikerin Alice Weidel vom Moderator als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Die Satiresendung befasste sich mit dem Parteitag der AfD, auf dem die Politikerin zur Spitzenkandidatin gewählt worden war. Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 11.05.2017 (324 O 217/17) den Antrag der Politikerin auf Erlass einer …weiterlesen
Keine Namensänderung in James Bond möglich
Gerichte müssen sich manchmal mit allen möglichen Unsinn befassen. Einen besonders skurrilen Fall, in dem der Kläger mit gerichtlicher Hilfe eine Änderung seines Vor- und Familiennamens in James Bond mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen wollte, hat nun das VG Koblenz (Urteil vom 9. Mai 2017,1 K 616/16) entschieden und die Klage abgewiesen.weiterlesen
Ausfall der mobilen Internetnutzung bei Smartphone rechtfertigt keine Nutzungsausfallentschädigung
Das Smartphone ist heute allgegenwärtig. Kaum zu glauben, dass das iPhone als Urvater des Smartphone erst dieses Jahr 10-jähriges Jubiläum feiert. Das Smartphone ist nicht nur bei vielen Menschen aus der privaten Lebensführung nicht mehr wegzudenken, sondern hat auch das Internetverhalten verändert. Gleichgültig, ob eine Busverbindung gesucht wird, der Kontostand abgefragt oder E-Mails gecheckt werden. Das Smartphone …weiterlesen
Zur sekundären Darlegungslast beim Filesharing
Wer als Anschlussinhaber wegen eines Rechtsverstoßes beim sog. Filesharing in Anspruch nehmen wird, der genügt der ihn treffenden sekundären Darlegungslast bereits dann, wenn er dazu vorträgt, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen den Anschluss selbständig nutzen konnten. Dies hat das Amtsgericht Bochum in seinem Urteil vom 21.02.2017 (65 C 168/16) entschieden.weiterlesen
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei grober Beleidigung des Arbeitgebers gerechtfertigt
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Wer schlägt und stiehlt der fliegt“. Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2017 (3 Sa 244/16) kann dieser Grundsatz dahingehend erweitert wird, dass auch derjenige fliegt, der den Chef grob beleidigt, sich nicht entschuldigt und sich auch im Kündigungsrechtsstreit uneinsichtig zeigt.weiterlesen


