Maklers Mühe ist oft umsonst. Dieser bekannte Spruch aus der Juristenausbildung meint an sich, dass der Makler nur dann Anspruch auf Provision hat, wenn er durch seine Vermittlung oder seinen Nachweis ein Vertrag zustande kommt. Kommt kein Vertrag zustande, dann war seine Mühe umsonst. Dies ist Maklern wie Kunden gleichermaßen bekannt. Was allerdings oft unbekannt …weiterlesen
Nottestament (Drei-Zeugen-Testament) nur ausnahmsweise wirksam, wenn die Errichtung eines notariellen Testaments nicht möglich war
Ist der Erblasser nicht mehr in der Lage ein handschriftliches Testament zu verfassen, dann muss er vorrangig ein notarielles Testament errichten. Ein Nottestament vor drei Zeugen ist nur dann wirksam, wenn die Errichtung eines notariellen Testaments (nachweislich) nicht mehr möglich war (OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2017 – 15 B 587/15).weiterlesen
Arbeitsgerichtliche Vergleiche über ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Leistungsbeurteilung sind nicht vollstreckbar
Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen beim Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage abgeschlossenen Vergleich, dann wird oft neben der Beendigung auch gleich noch mit geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer bestimmten Leistungsbeurteilung (gut oder sehr gut) erteilen muss. Eine solche Regelung ist allerdings, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen nicht nachkommt, …weiterlesen
Vorsicht mit unpräzisen Auflagen bei der Erbeinsetzung
Eine Erbeinsetzung kann grundsätzlich auch unter einer Auflage erfolgen. Der Erbe wird dabei zu einer Leistung, also zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, verpflichtet. Wer eine solche „Bedingung“ für den Eintritt des Erbfalls setzt, der muss aufpassen, dass dadurch nicht sein ganzes Testament unwirksam wird.weiterlesen
Entlassungsverlangen des Betriebsrats nach § 104 BetrVG hat Präjudiz für nachfolgenden Kündigungsschutzprozess
Wer sich als Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und Vorgesetzten nicht ordnungsgemäß verhält, der riskiert die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Reagiert der Arbeitgeber aufgrund eines solchen Fehlverhaltens, weil beispielsweise der Arbeitnehmer gedroht, herumgeschrien oder geschlagen hat, mit einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen, dann wird im Rahmen der bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB vorzunehmende Interessenabwägung durch …weiterlesen


