Wird eine Ehe geschieden, dann findet regelmäßig auch ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass derjenige, der während der Ehezeit mehr an Rentenanwartschaften erworben hat, die Hälfte davon seinem vormaligen Ehepartner abgeben muss. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Teilung der Rentenansprüche grob unbillig wäre, was insbesondere bei krassem Fehlverhalten des Anspruchstellers der Fall sein …weiterlesen
Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG für Gartenfest einer Rechtsanwaltskanzlei?
Das in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG geregelte Abzugsverbot soll der Steuergerechtigkeit dienen. Erfasst werden neben im Gesetz ausdrücklich genannten Regelbeispielen, wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten auch Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“. Gerade diese „ähnlichen Zwecke“ bereiten in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, denn bei den Regelbeispielen …weiterlesen
Bei notariellem Testament besteht regelmäßig zur Grundbuchberichtigungen keine Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins
Zählt zum Nachlass auch Immobilienvermögen und ist die Verteilung in einem notariellen Testament geregelt, dann genügt dieses regelmäßig, um eine Grundbuchberichtigungen durchzuführen. Das Grundbuchamt darf dann nicht noch (zusätzlich) die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Dies gilt auch bei schwieriger Rechtslage, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 21.10.2016 (34 wie X 331/16) entschieden hat.weiterlesen
Nur der vollständige Ausgleich der Mietrückstände beseitigt Wirkung einer fristlosen Kündigung
Kommt ein Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Zahlungsverzug, dann kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Mieter die Wirkung einer fristlosen Kündigung dann noch beseitigen kann, wenn er den Zahlungsrückstand restlos ausgleicht. Was aber ist, wenn der Zahlungsrückstand nicht vollständig ausgeglichen wird, sondern nur …weiterlesen
Teilungsanordnung versus Teilungsversteigerung – unechte Drittwiderspruchsklage
Wenn es um das Erbe geht, dann streiten Erben oft mit für den Außenstehenden kaum nachvollziehbarer Härte und ohne Rücksicht auf den wirtschaftlichen Sinn der Auseinandersetzung. Nicht anders ist ein Rechtsstreit, den das OLG München mit Urteil vom 16.11.2016 (20 U 2886/16) entschieden hat, einzustufen. Das Gericht hat dort im Rahmen einer sog. unechten Drittwiderspruchsklage eine …weiterlesen
