Wer sich als Arbeitgeber mit dem Gedanken trägt, einen Arbeitnehmer/in während der Elternzeit zu kündigen, der sollte sich davor hüten, hier vorschnell und ohne kompetenten arbeitsrechtlichen Rechtsrat eine Kündigung auszusprechen. Wird nämlich vor Ausspruch der Kündigung nicht die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes eingeholt, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam.weiterlesen
Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast beim Filesharing
Während sich die „Abmahnindustrie“ beim Filesharing lange Zeit darauf beschränkt hat nur diejenigen abzukassieren, die sich nicht oder nicht ernsthaft gewehrt haben, erreichen uns immer mehr Meldungen, dass nunmehr verstärkt versucht wird, nach abgegebenen Unterlassungserklärung, die bereits mehrere Jahre zurück liegen, Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten einzuklagen. Sollten also auch Sie schon vor längerem Opfer einer solchen …weiterlesen
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche sind für Vermieter nicht sofort als Werbungskosten absetzbar
Wer als Vermieter seinen Mietern etwas Gutes tun möchte und diesen eine neue Einbauküche spendiert oder aber den Mieterwechsel gleich zur Sanierung der Küche verwendet, der sollte bei seiner wirtschaftlichen Kalkulation im Auge behalten, dass die dafür anfallenden Kosten nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietungsverpachtung absetzbar sind. Sie müssen vielmehr über einen Zeitraum von …weiterlesen
BGH stärkt Rechte der Vermieter bei Eigenbedarfskündigung durch GbR
Eigenbedarf heißt das Zauberwort, um eine Mietwohnung frei zu bekommen. Das deutsche Mietrecht ist sehr mieterfreundlich. Wer Eigentümer einer Wohnung ist, kann daher diese regelmäßig nicht einfach kündigen, wenn ihm danach ist, sondern er braucht einen besonderen Kündigungsgrund. Hier kommt meistens Eigenbedarf ins Spiel, also eine Situation, bei der der Vermieter die Wohnung für sich …weiterlesen
Mindestanforderungen von Mahnschreiben durch Inkassounternehmen?
Haben Sie sich schon einmal über ein Mahnschreiben eines Inkassounternehmen geärgert? Dann sollten Sie künftig solche Schreiben genauer ansehen. Vielleicht können auch Sie das Unternehmen ärgern. Wenn nämlich die gesetzlich vorgesehenen Mindestinformationen nicht vorhanden sind, dann kann gegen das Inkassounternehmen ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden. Daneben hat dann das Inkassounternehmen auch mit …weiterlesen


