Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Wer stiehlt und schlägt der fliegt“. Dies bedeutet, dass Vermögensschädigungen des Arbeitgebers oder tätliche Angriffe regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Erfahrung musste auch eine Kassiererin eines Supermarkts machen, die sich zum Nachteil des Arbeitgebers einen Pfandbon über 3,25 € ausgestellt und das Geld aus der Kasse entnommen hatte, ohne …weiterlesen
BGH: Zu den rechtlichen Anforderungen an die Beurteilung einer Geschäftsunfähigkeit
Die Menschen werden immer älter und Demenz zur Volkskrankheit Nr. 1. Fragen der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit werden deshalb die Gerichte künftig immer stärker beschäftigen. In einem nun vom BGH letztinstanzlich entschieden Rechtsstreit (Beschluss vom 12.11.2015, V ZR 66/15) ging es um die Frage, ob die Klägerin und spätere Erblasserin zum Zeitpunkt einer Grundstücksübertragung bereits geschäftsunfähig gewesen …weiterlesen
Rechtsanwalt darf auch mit deutlichen Worten einem Gericht sagen, was er von seiner Prozessführung hält
Bei Gericht herrscht oft ein rüder Umgangston, sowohl zwischen den Parteien als auch zwischen den Rechtsvertretern. Dies insbesondere dann, wenn nach Auffassung einer Partei die andere Partei lügt oder aber versucht den Sachverhalt zu verdrehen und die Gefahr besteht, dass das Gericht darauf hereinfällt. Solche verbalen Setzungen, gleichgültig, ob mündlich oder schriftlich, haben aber regelmäßig …weiterlesen
BGH: Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtzahlung einer Nutzungsentschädigung
Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre (BGH, Beschluss vom 19.11.2015 – IX ZB 59/14). Bewohnt der Insolvenzschuldner eine in seinem Eigentum befindliche Wohnung, ist er verpflichtet für den Zeitraum …weiterlesen
Kein Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten nach rügeloser Abnahme
Wer als Besteller ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis des Mangels abnimmt und sich dabei nicht die Mangelgewährleistungsrechte vorbehält, verliert den Anspruch auf Schadenersatz wegen der Mangelbeseitigungskosten. Er kann allenfalls noch Ersatz des sogenannten Mangelfolgeschadens verlangen. Dies hat das OLG Schleswig, mit Urteil vom 18.12.2015 (1 U 125/14) so entschieden.weiterlesen


