Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) entschieden, dass die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen nicht zu beanstanden ist. Es liege keine Verletzung von Grundrechten vor, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der …weiterlesen
BGH: Auch Gläubiger angemeldeter, aber bestrittener Forderungen können Versagungsanträge stellen
Alle Gläubiger, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, können die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Dass die angemeldete Forderung bestritten worden ist oder der Schuldner ihr widersprochen hat, hindert die Antragsbefugnis nicht (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 – IX ZB 85/13).weiterlesen
Bei Abstandsnahme vom Pflichtteilsanspruch nach erstmaliger Kenntnis einer sog. Pflichtteilsstrafklausel ist das Erbrecht nicht verwirkt
Ehegatten, die sich im Rahmen von sogenannten Ehegattentestamenten im Rahmen des ersten Erbfalls als Alleinerben einsetzen und damit ihre Kinder enterben versuchen oft Pflichtteilsansprüche der Kinder dadurch zu entgehen, dass im Testament zusätzlich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen wird. In einer solchen wird regelmäßig geregelt, dass dasjenige Kind, das bei Eintritt des ersten Erbfalls vom überlebenden …weiterlesen
Nichtangabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig?
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen waren von jeher ein beliebtes Ziel von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Nachdem zwischenzeitlich der Gesetzgeber eine Musterwiderrufsbelehrung nebst zugehörigen Muster-Widerrufsformular geschaffen hat, die auch von den Instanzgerichten weitgehend als fehlerfrei betrachtet wird, hat der Hype um Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zwar abgenommen. Ausgestorben sind derartige Abmahnungen aber dennoch nicht. So hat beispielsweise das OLG Hamm …weiterlesen
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung des Treuhänders
Liegen die Voraussetzungen des § 298 Abs.1 InsO (Nichtzahlung der Mindestvergütung des Treuhänders) vor, besteht kein Ermessensspielraum des Gerichts zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen der Höhe der dem Treuhänder zustehenden Vergütung und den Folgen, die sich für den Schuldner aus der Versagung der Restschuldbefreiung ergeben (LG Trier, Beschluss vom 17.12.2014 – 5 T 110/14).weiterlesen
