Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 09.01.2015 (3 Sa 1335/14) entschieden, dass Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unpfändbar sind und nicht abgetreten werden können.weiterlesen
Zu den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast beim sog. Filesharing – keine Umkehr der Beweislast
An dieser Stelle haben wir in letzter Zeit verstärkt davon berichtet, dass immer mehr Gerichte Gebührenklagen der „Abmahnindustrie“ bei sog. Filesharing-Fällen abweisen, weil sie zur Auffassung gelangen, dass der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast hinreichend nachgekommen ist und die beweisbelastete Klagepartei nicht den Nachweis führen konnte, dass der Anschlussinhaber für die festgestellte Rechtsverletzung verantwortlich gewesen ist. Das …weiterlesen
GRAF-DETZER Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil auf Zustimmung zur Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay
Ein von unserer Kanzlei erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 28. Oktober 2014 – 18 U 1022/14 Pre), in dem dieses letztinstanzlich einen Käufer bei eBay zur Zustimmung der Entfernung einer negativen Bewertung verurteilt hatte, hatte bundesweit für große mediale Beachtung gesorgt und ist im Onlinehandel mit großem Interesse aufkommen worden, weil hierdurch die …weiterlesen
Anforderungen an die Substantiierungspflicht zur Darlegung der Urhebereigenschaft bei AGB
Sie betreiben einen Onlineshop und verwenden allgemeine Geschäftsbedingungen? Dann kann Ihnen unabhängig davon, dass allgemeine Geschäftsbedingungen oftmals Angriffspunkte für Abmahnungen von Wettbewerbern sind, auch dann Ungemach drohen, wenn Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht selbst erstellt haben oder haben erstellen lassen, sondern diese einfach aus einem anderen Shop, der Ihnen gefallen hat, übernommen haben. In einem solchen …weiterlesen
Verpflichtung zur Errichtung eines Testaments im Rahmen eines Prozessvergleichs ist unwirksam
In § 2302 BGB ist die Unbeschränkbarkeit der Testierfreiheit geregelt. Dort heißt es: „Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.“ Trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts kommt es immer wieder vor, dass dies bei Abschluss von Prozessvergleichen, sowohl von Rechtsanwälten, aber …weiterlesen
