Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber …weiterlesen
BGH: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seines Profils in Bewertungsportal
Das Internet macht nicht nur den Preisvergleich beim Einkauf von Waren transparent, sondern auch die Leistungen von Dienstleistern, insbesondere Ärzten, werden zwischenzeitlich oft auf sog. Bewertungsportalen für mögliche Patienten transparent gemacht. So nützlich dies einerseits für Patienten sein mag, bereits im Vorfeld Informationen über einen Arzt einzuholen zu können, so problematisch ist dies aus rechtlicher Sicht. Dies …weiterlesen
Grds. keine Erbeinsetzung der Ehefrau durch die Bezeichnung eines Einzeltestaments als „Berliner Testament“
Unter einem Berliner Testament versteht man für gewöhnlich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem beim Tod des Erstversterbenden dieser vom überlebenden Ehegatten beerbt wird und im zweiten Erbfall näher bezeichnete Personen, meist gemeinsame Kinder, Erben werden sollen. Unterschiedlichste Modifikationen und Spielarten mit Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Sanktionsklauseln und Wiederverheiratungsklauseln sind möglich.weiterlesen
Abmahnradar: Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert mahnt für Frau Manuela Syben veraltete Widerrufsbelehrung ab
Nachdem im Internet seit einiger Zeit darüber berichtet wird, dass derzeit der Berliner Anwalt Dr. Matthias Losert bundesweit namens der in Oberstaufen ansässigen Frau Manuela Syben veraltete Widerrufsbelehrungen abmahnt, liegt nunmehr auch uns eine solche Abmahnung vor.weiterlesen
Streitfall Internetdomain beim Ausscheiden eines Gesellschafters
Bei Personengesellschaften ist es oft wie bei Ehepaaren. Zu Beginn ist alles rosarot und, wenn man feststellt, dass es besser ist, getrennte Wege zu gehen, wird gestritten. Je mehr im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, umso weniger Streitpotenzial entsteht beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei der Auflösung der Gesellschaft. In vielen Bereichen ist heute ein Internetauftritt unverzichtbar …weiterlesen
