Zuhause oder bei Freunden anrufen, SMS und E-Mails verschicken und noch schnell das Hotel für das romantische Wochenende im Internet angesehen oder die tollen Schuhe bestellen und das alles während der Arbeitszeit? In manchen Büros ist dies alles Alltag. Doch Vorsicht! Arbeitnehmer sind oft (zu) sorglos, was ihren Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln während der Arbeitszeit anbelangt. Denn wer hier sorglos ist gefährdet damit seinen Arbeitsplatz, denn das geschilderte …weiterlesen
Verwendung der bis zum 04.08.2011 gültigen Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertersatz ist nicht wettbewerbswidrig
Abmahnungen wegen fehlender oder unrichtiger Widerrufsbelehrung zählen zu den häufigsten Streitigkeiten unter Online-Händlern bei Fernabsatzgeschäften. Mitursächlich hierfür ist, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder die so genannte Musterwiderrufsbelehrung verändert und damit für erhebliche Unsicherheit am Markt gesorgt hat. Aber auch eine uneinheitliche Rechtsprechung unterschiedlicher Instanzgerichte ist in der Praxis wenig befriedigend. Ein …weiterlesen
Kein Anspruch auf Mitnahme eines Tieres zum Arbeitsplatz
Tiere am Arbeitsplatz führen immer wieder zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht landen. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Haustier nichts am Arbeitsplatz zu suchen hat, es sei denn der Arbeitgeber hat die Mitnahme ausdrücklich gestattet. Ausnahmen gelten auch nicht für Tiere, die wegen körperlicher Gebrechen besonderer Zuwendung bedürfen. …weiterlesen
BFH: Keine rückwirkende Verzinsung der Einkommensteuernachzahlung bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g EStG erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, und zwar ohne einen Zinszuschlag. Dies ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom 11.07.2013 (IV R 9/12). …weiterlesen
BGH: In vor dem 01.12.2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist 12 Jahre nach Eröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, ist spätestens 12 Jahre nach Verfahrenseröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – IX ZB 11/113). Nach dem Wortlaut der Übergangsregelung des Art. 103 a EGInsO i.V.m. § 287 Abs. 2 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 erlangt ein Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung frühestens …weiterlesen
