Bislang war der Tätigkeitsschwerpunkt des Arbeitnehmers für die Beurteilung von beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) maßgebend. Dies ändert sich ab 2014. Künftig kann die „erste Tätigkeitsstätte“ regelmäßig durch eine entsprechende Festlegung im Arbeitsvertrag bestimmt werden. Arbeitsverträge sollten rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen überprüft und ggf. angepasst werden.weiterlesen
Mindestgröße als Einstellungsvoraussetzung kann weibliche Bewerber diskriminieren
Bei manchen Berufen, so beispielsweise eine Ausbildung zum Pilot, ist eine Mindestgröße erforderlich. Ein Luftverkehrsunternehmen hatte in einem Verbandstarifvertrag die Größe für Piloten von 1,65 m bis 1,98 m festgelegt und eine Bewerberin, die lediglich 1,61 m groß war, abgelehnt. Die abgelehnte Bewerberin hat gegen das Luftfahrtunternehmen auf Zahlung von Schadensersatz und Zahlung einer Entschädigung …weiterlesen
BGH: Auch Universitäten müssen Urheberrecht beachten
Die Digitalisierung macht auch vor den Universitäten nicht halt. Deshalb werden immer häufiger den Studierenden auf elektronischen Plattformen elektronische Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Dies ist uneingeschränkt aber nur dann zulässig, wenn entweder die Universität selbst Urheber der Materialien ist oder aber der Urheber die Verbreitung lizenziert hat. Bei nicht lizenzierten Werken dürfen lediglich 12 % …weiterlesen
BFH: Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren
Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies hat …weiterlesen
Nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist zulässig
Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bestimmt § 174 Abs.2 InsO, dass der Gläubiger auch die Tatsachen angibt, aus denen sich nach seiner Einschätzung die rechtliche Qualifikation aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergibt. Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 17.01.2008 (IX ZR 220/06), ist aber auch die nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds zulässig.weiterlesen


