Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen nicht immer der Lauterkeit des Rechtsverkehrs, sondern oft steht ein Gebührenerzielungsinteresse der den Abmahnenden vertretenden Rechtsanwälte im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese mit ihren vermeintlichen Auftraggebern gemeinsame Sache machen. In diesen Fällen ist es dann nicht primäres Ziel die geforderte Unterlassungserklärung zu erhalten, sondern die durch die Abmahnung ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren. Ein …weiterlesen
EGMR bestätigt Erbrecht nichtehelicher Kinder
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht bestätigt, und zwar auch rückwirkend. Das Urteil des EGMR vom 07.02.2013 (16574/08) betrifft einen französischen Fall, hat aber auch Auswirkungen auf Deutschland.weiterlesen
BGH: Bei Beschlussanfechtungsklage ohne konkrete Benennung eines Beklagten richtet sich diese gegen die übrigen Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümerversammlungen führen immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen den Eigentümern. Deshalb werden gefasste Beschlüsse auch oft von einzelnen Eigentümern angefochten. Da in diesem Verfahren kein Anwaltszwang besteht, entsprechen die Klagen aber oft nicht den inhaltlichen Anforderungen, die manche Richter für unabdingbar erachten. Diese Erfahrung machte auch eine Klägerin, die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung zunächst selbst angefochten hatte und …weiterlesen
BAG: Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenanzeige, die sich nur an Berufsanfänger wendet
Wer aufmerksam Stellenanzeigen liest, der stellt fest, dass Arbeitgeber es meist vermeiden, auch wenn für die Stelle an sich jüngere Arbeitnehmer gesucht werden, dies ausdrücklich im Anzeigentext zu benennen. Grund ist, dass sie ansonsten damit rechnen müssen, von abgelehnten, älteren Bewerbern wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Wird ein …weiterlesen
LAG München: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gelten auch für angestellten Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter werden vom Insolvenzgericht bestellt. D.h. den Auftrag erhält nicht die Kanzlei, in der die Insolvenzverwalter beschäftigt ist, sondern der Insolvenzverwalter persönlich. Umgekehrt hat damit auch der Insolvenzverwalter persönlich, und nicht die Kanzlei, einen Anspruch auf die Verwaltervergütung. Kanzleien vereinbaren deshalb regelmäßig mit ihren angestellten Verwaltern, dass während des bestehenden Arbeitsverhältnisses anfallende Vergütungsansprüche abgetreten werden. …weiterlesen
