Seit 2007 besteht für alle in Deutschland lebenden Menschen eine Krankenversicherungspflicht. Aufgrund dieser Verpflichtung ist eine Krankenversicherung nicht berechtigt einen Versicherungsnehmer wegen Nichtzahlung der Beiträge auszuschließen bzw. zu kündigen. Derzeit belaufen sich die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Angaben der Bundesregierung bereits auf EUR 4,5 Milliarden.weiterlesen
Amtsgericht München: Haialarm stellt keinen Reisemangel dar
Reiseveranstalter haben es manchmal schwer. Müssen Sie sich nicht nur vor Ort mit ihren Leistungsträgern herumschlagen, sondern manche Pauschalurlauber versuchen auch nach der Rückkehr, oft völlig unberechtigt, einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter wieder erstattet zu bekommen. Ein Ehepaar, das bei einem Münchner Reiseveranstalter einen Pauschalurlaub auf einer Seychelleninsel gebucht hatte wollte nach der Rückkehr die …weiterlesen
Selbstanzeige: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant
Wer versteuertes Vermögen ins Ausland gebracht und die daraus erzielten Kapitalerträge nicht versteuert hat, hat sich einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Wird dies aufgedeckt, sind nicht nur die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzuzahlen, sondern es droht auch zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung. Dies ist spätestens seit der causa Uli Hoeneß und des damit verbundenen Medieninteresses hinlänglich bekannt.weiterlesen
Recht auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist unvererblich
Als Erbe erhält man das Vermögen des Verstorbenen. Dieses kann aus Bankguthaben, Grundstücken und Aktien bestehen, schließt jedoch auch immer die Schulden des Erblassers ein. Ist der Erblasser ein Insolvenzschuldner, der die Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht erlangt hat, so gehen mit dem Tod die gesamten Verbindlichkeiten des Schuldners auf den bzw. die Erben über.weiterlesen
OLG München: Keine Berufungsfähigkeit der Verurteilung zur Zustimmung auf Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay
Das Bewertungssystem von eBay ist ein scharfes Schwert, das oftmals von Käufern völlig sachfremd gegen Verkäufer eingesetzt wird. Eigene Frustration, falsches Verständnis vom Bewertungssystem, aber auch bewusste Schädigungsabsicht unter Wettbewerbern führen dazu, dass Verkäufer zu Unrecht negativ bewertet werden. Da unrichtige negative Bewertungen den wirtschaftlichen Erfolg eines Onlineshops erheblich beeinträchtigen können, nehmen die Rechtstreitigkeiten, bei …weiterlesen
