Das Samsung «Galaxy Tab 10.1 N» darf in Europa weiter vertrieben werden. Das Düsseldorfer Landgericht hat einen auf ein europaweites Verkaufsverbot gerichteten Eilantrag der Firma Apple zurückgewiesen, weil das «Galaxy Tab 10.1 N» ein anderes Design als sein Vorgängermodell aufweist. Es unterscheide sich nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht, das die Gestaltung eines …weiterlesen
Benachteiligung durch altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem TVöD
Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und verstößt damit gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20.03.2012 entschieden (Az.: 9 AZR 529/10).weiterlesen
Google haftet für anonymen Erfahrungsbericht auf Google Maps
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen sind unwahre oder ehrverletzende Äußerungen im Internet mehr als ärgerlich – sie können den Ruf und das Ansehen auf Dauer gefährden. Die Unterbindung solcher Äußerungen und deren rechtliche Verfolgung sind besonders schwierig, wenn die Äußerungen anonym erfolgen.weiterlesen
BGH: Werbung mit „RA beim LG und OLG“ unzulässig
Manche Anwaltskanzleien werben damit auf ihrem Briefpapier, dass ihre Rechtsanwälte bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen oder vertretungsberechtigt seien. Da zwischenzeitlich (vormals musste man 5 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, um auch beim Oberlandesgericht auftreten zu dürfen) jeder Rechtsanwalt deutschlandweit bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten kann, ist dies also nichts besonderes, was hier zu Werbezwecken …weiterlesen
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes?
Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (Beschluss vom 29.02.2012 1 K 138/10).weiterlesen


