Coronakrise, Ukrainekrieg, Energiekrise und die sich im Hintergrund anbahnende Flüchtlingskrise 2.0, die bereits ein Ausmaß erreicht hat, die dem Jahr 2015 kaum nachstehen wird, stellen den Staat vor immer neue finanzielle Herausforderungen. Nachdem Arbeitnehmer bereits so stark geschröpft werden, dass diese kaum weiter finanziell belastet werden können, plant die Bundesregierung künftig stärker finanziell an der …weiterlesen
Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft großzügig ist, bekommt nach Beendigung dafür regelmäßig keinen Ausgleich
Wenn Liebe schwindet, dann bleibt oft Enttäuschung, Schmerz und manchmal Hass. Gerade derjenige, der verlassen wird, versucht oft, manchmal auch mit gerichtlicher Hilfe, dem anderen das Leben schwer zu machen. Im Ergebnis aber meistens erfolglos. Diese Erfahrung musste nun auch ein Mann aus dem Raum Frankfurt machen, der von seiner Ex, die er bereits von …weiterlesen
Der Ukrainekrieg, die Demokratie und die Meinungsfreiheit am Beispiel der Kontroverse Dieter Bohlen und Saskia Esken
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. So ist es in Art. 5 Abs. 1 GG geregelt. Die Freiheit eine Meinung zu haben und diese zu äußern ist also verfassungsrechtlich ebenso garantiert, wie die Freiheit keine …weiterlesen
Kein Annahmeverzug bei Nichtbeschäftigung ungeimpfter Pflegekraft ohne behördliche Untersagungsverfügung?
Trotz Geltung der einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden regelmäßig in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen nach wie vor Mitarbeiter beschäftigt, die den geforderten Nachweis einer ausreichenden Immunisierung gegen Covid 19 nicht erbracht haben. Dies deshalb, weil viele Arbeitgeber auf eine entsprechende Untersagungsverfügung des Gesundheitsamtes warten und froh sind, überhaupt ausreichend …weiterlesen
Wer bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe nachlässig ist, geht am Ende leer aus
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist die Kosten eines Rechtsstreits zu finanzieren, der hat die Möglichkeit nach § 114 ZPO Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Voraussetzung für die Gewährung neben den wirtschaftlichen Verhältnissen, die gegenüber dem Gericht offengelegt werden müssen, ist weiter, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf …weiterlesen
