Deutschland ist eine Nation, in der der demographische Wandel überall sichtbar ist. Gerade dann, wenn der Renteneintritt naht oder bereits erreicht ist und es auf die Zielgerade des Lebens geht, ist es an der Zeit für den letzten Lebensabschnitt Vorsorge zu treffen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind die Instrumente, die jeder, der sein Leben selbstbestimmt bis zum Ende leben möchte, frühzeitig errichten sollte. Wir erklären Ihnen nachfolgend worauf Sie achten müssen und worauf es ankommt.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine oder mehrere Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte) dazu ermächtigt, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen (vgl. § 164 ff. BGB). Dadurch können etwa Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder behördliche Vertretungen geregelt werden.
Zudem soll die Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung verhindern, wie es in § 1814 BGB vorgesehen ist.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine einwilligungsfähige Person im Voraus festlegt, ob und in welchem Umfang sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte. Sie richtet sich unmittelbar an Ärzte und stellt sicher, dass medizinische Maßnahmen im Einklang mit dem persönlichen Willen erfolgen.
Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Während die Vorsorgevollmacht insbesondere die rechtliche Vertretung in verschiedenen Lebensbereichen regelt, fokussiert sich die Patientenverfügung ausschließlich auf medizinische Entscheidungen. Die wesentlichen Unterschiede im Überblick:
- Regelungsgegenstand: Rechts- und Lebensangelegenheiten versus medizinische Maßnahmen.
- Wirksamkeit: Die Vorsorgevollmacht wird ab Eintritt der Geschäftsunfähigkeit wirksam, die Patientenverfügung erst bei vorliegender Einwilligungsunfähigkeit.
- Adressaten: Bevollmächtigte und Dritte (z. B. Behörden) vs. Ärzte und Pflegepersonal.
- Schriftform: Für die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich keine spezielle Form vorgeschrieben, während die Patientenverfügung der Schriftform bedarf, § 1827 Abs. 1 BGB.
Wann ist eine notarielle Vorsorgevollmacht erforderlich?
Grundsätzlich ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch Fälle, in denen sie zwingend erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist:
Grundstücksgeschäfte
Möchte der Bevollmächtigte beispielsweise Immobiliengeschäfte tätigen, so ist die notarielle Form gemäß § 311b BGB unerlässlich.
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen – etwa GmbH-Anteilen – wird meist eine notarielle Beurkundung verlangt, wie dies in § 15 GmbHG geregelt ist.
In weniger komplexen Fällen genügt eine privatschriftliche Vollmacht, sofern diese klar und eindeutig formuliert ist.
Warum jeder vorsorgen sollte – Selbstbestimmung sichern, Familie entlasten
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endphase fällt vielen schwer – dennoch ist es entscheidend, frühzeitig die Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft zu stellen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bieten die Möglichkeit, auch in Krisenzeiten den eigenen Willen wirksam umzusetzen.
Die Vorteile:
- Selbstbestimmung: Sie bestimmen, wer in Notfällen in Ihrem Namen Entscheidungen trifft.
- Vermeidung gerichtlicher Betreuung: Ohne eine Vorsorgevollmacht ordnet das Gericht, wie in § 1814 BGB vorgesehen, die Betreuung an.
- Klare Kommunikation: Ihre Wünsche sind eindeutig dokumentiert – dies erleichtert Angehörigen und Ärzten das Handeln.
- Streitvermeidung: Detaillierte Regelungen verhindern häufig langwierige familiäre Auseinandersetzungen.
- Zeitgewinn: Im Ernstfall können Bevollmächtigte ohne Verzögerung handeln.
Einschlägige Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung präzisiert fortlaufend die Anforderungen an die Wirksamkeit von Patientenverfügungen. So betonte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.07.2016 (BGH – Beschluss XII ZB 61/16), dass nur konkret und detailliert formulierte Patientenverfügungen unmittelbare Bindungswirkung entfalten. Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig eine sorgfältige und regelmäßige Überprüfung der Vorsorgedokumente ist.
Aktuelle Urteile und weiterführende Rechtsinformationen finden Sie in unserer Rubrik Recht Aktuell.
Fazit: Vorsorge ist Verantwortung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung zentrale Instrumente für ein selbstbestimmtes Leben darstellen. Durch eine klare Regelung im Voraus entlasten Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Angehörigen – gerade in Zeiten, in denen Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Zukunft rechtssicher zu gestalten. Für eine umfassende Beratung und individuelle Lösungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.