Maklerverträge werden in der Praxis häufig nicht durch ein klassisches Vertragsdokument geschlossen. Der erste Kontakt erfolgt über ein Immobilienportal, anschließend werden Exposés, Besichtigungstermine und Kaufangebote per E-Mail ausgetauscht. Nicht selten findet sich der Hinweis auf die Maklerprovision lediglich im Inserat, im Exposé oder im Kleingedruckten einer E-Mail. Ob auf diese Weise ein wirksamer Maklervertrag zustande …weiterlesen
Dienstwagen versus pfändbares Einkommen: BAG klärt, was Arbeitgeber wissen müssen
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Vergütungsbestandteil. Für Arbeitgeber kann sie jedoch zu erheblichen finanziellen Risiken führen, wenn der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs im Verhältnis zum pfändbaren Arbeitseinkommen zu hoch ist. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 38/25 – die Anforderungen deutlich verschärft und …weiterlesen
Warum Arbeitgeber Bewerbungen schwerbehinderter Menschen besonders ernst nehmen sollten
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen dürfen im betrieblichen Alltag nicht oberflächlich geprüft, vorschnell aussortiert oder lediglich formal beantwortet werden. Arbeitgeber treffen bereits im Vorfeld einer Einstellung besondere Prüfungs-, Beteiligungs- und Förderpflichten. Werden diese Vorgaben missachtet, kann schon ein objektiver Verfahrensfehler die Vermutung begründen, dass der Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde. Welche finanziellen Folgen ein nachlässig organisiertes …weiterlesen
Wenn Kellerfläche als Wohnraum verkauft wird – was Immobilienkäufer wissen müssen
Ein ausgebauter Keller kann auf den ersten Blick wie vollwertiger Wohnraum wirken: Bodenbelag, Heizung, große Fenster, ein Badezimmer und vielleicht sogar ein Schlafzimmer oder Büro vermitteln den Eindruck, die Räume könnten uneingeschränkt zum Wohnen genutzt werden. Beim Immobilienkauf kommt es jedoch nicht allein darauf an, wie ein Raum tatsächlich eingerichtet oder bislang genutzt wurde. Entscheidend …weiterlesen
Kündigungsschutz und Elternzeit: BAG stärkt Elternrechte bei aufgeteilter Elternzeit
Wer Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten in Anspruch nimmt, genießt den besonderen Kündigungsschutz nicht nur vor dem ersten Abschnitt. Der vorwirkende Kündigungsschutz beginnt vielmehr vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut. Das gilt auch dann, wenn sämtliche Zeiträume bereits in einem einzigen Schreiben gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wurden. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) …weiterlesen


