Ein Pflichtteilsvermächtnis kann für Ehegatten ein attraktives Gestaltungsmittel sein: Der überlebende Ehegatte bleibt zunächst Alleinerbe, während ein Kind anstelle des sofort fälligen Pflichtteils ein Vermächtnis erhält, das möglicherweise erst später ausgezahlt werden muss. Wird ein solcher Anspruch durch ein Grundpfandrecht abgesichert, soll dies verhindern, dass der Vermächtnisnehmer durch die spätere Fälligkeit wirtschaftlich schlechter gestellt wird. …weiterlesen
Betrieb verschenken oder vererben? – Unternehmensnachfolge richtig planen
Wer einen Betrieb, eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer GmbH aufgebaut hat, steht bei der Nachfolge vor einer grundlegenden Entscheidung: Soll das Unternehmen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen oder erst im Erbfall weitergegeben werden? Anders als bei gewöhnlichem Privatvermögen geht es dabei nicht nur um Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine …weiterlesen
Wertpapierdepot verschenken oder vererben? Was Sie beachten müssen
Ein gut gefülltes Wertpapierdepot kann einen erheblichen Teil des Familienvermögens ausmachen. Wer Aktien, ETFs, Fonds oder andere Wertpapiere an die nächste Generation weitergeben möchte, steht deshalb häufig vor der Frage: Soll das Depot bereits zu Lebzeiten verschenkt werden oder ist es sinnvoller, die Wertpapiere erst im Erbfall zu übertragen? Die Entscheidung hat nicht nur erbschaft- …weiterlesen
Immobilie verschenken oder vererben? – Erbschaftsteuer, Pflichtteil und Nießbrauch richtig planen
Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus besitzt und dieses Vermögen auf Kinder oder Enkel übertragen möchte, steht früher oder später vor einer grundlegenden Frage: Soll die Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tod vererbt werden? Die Entscheidung kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine rechtzeitig geplante Schenkung kann helfen, erbschaft- und …weiterlesen
Falsche Angaben beim Hauskauf: Wann der Kaufvertrag unwirksam wird
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte beim Notartermin besonders genau darauf achten, dass die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen auch vollständig und richtig in der notariellen Urkunde stehen. Das gilt insbesondere für den Kaufpreis. Wird bewusst ein niedrigerer Grundstückskaufpreis beurkundet als tatsächlich vereinbart und ein weiterer Kaufpreisanteil nur zum Schein auf andere Gegenstände verlagert, kann …weiterlesen


