Der Antrag auf Verlängerung der Verfahrenskostenstundung nach § 4 b InsO ist nicht fristgebunden. Eine durch das Insolvenzgericht erfolgende Fristsetzung hat keine gesetzliche Grundlage und ist auch mit dem Normzweck des § 4 b InsO, wonach eine übermäßige wirtschaftliche Belastung des Schuldners nach Erteilung der Restschuldbefreiung verhindert werden soll, nicht zu vereinbaren (LG Hagen, Beschluss vom …weiterlesen
Archiv für Oktober 2014
BAG: Grds. keine Altersdiskriminierung bei zusätzlichen Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer
Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden. So ist es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Wird dagegen verstoßen, droht nicht nur Schadenersatz und Entschädigung, sondern Arbeitnehmer haben auch einen Anspruch auf Gleichstellung. Diese Regelung, die vom Gesetzgeber an sich geschaffen wurde, um ältere Arbeitnehmer zu schützen, kann aber umgekehrt auch auf den Schutz jüngerer …weiterlesen
Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internets
Telefongesellschaften wollen meistens nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Wenn es um Service und Leistung geht, dann sieht es manchmal recht düster aus in Deutschland. So kommt es immer wieder vor, dass gerade dann, wenn der Kunde den Telefonanbieter wechseln möchte, er plötzlich ganz ohne Telefon und – heute fast noch schlimmer – Internetanschluss da …weiterlesen
Anspruch auf Gleichstellung mit behinderten Menschen zur Förderung des beruflichen Aufstiegs?
Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. So können beispielsweise Kündigungen nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam ausgesprochen werden. Im öffentlichen Dienst werden schwerbehinderte Menschen regelmäßig bei gleicher Eignung bevorzugt. Insbesondere bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis gelten für schwerbehinderte Menschen weniger strenge gesundheitliche Anforderungen an die Eignung als bei gesunden Bewerbern. Als schwerbehindert gilt man …weiterlesen
Dringender Handlungsbedarf bei Pensionszusagen
Am 06.08.2014 ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das Gesetz offiziell in Kraft getreten. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere dagegen werden erst zum Jahreswechsel wirksam. Mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden. …weiterlesen