Wer durch Testament einen Erben einsetzt, der muss das Testament so verfassen, dass die Erbeinsetzung hinreichend bestimmt ist. Der Erbe muss sich also ohne weiteres aus dem Testament oder auch Umständen außerhalb des Testaments ermitteln lassen. Wer hier Fehler macht, was in der Praxis gerade dann der Fall sein kann, wenn Testamente ohne rechtlichen Beistand formuliert werden, …weiterlesen
Archiv für Mai 2017
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