An dieser Stelle haben wir mehrfach davon berichtet, dass landauf und landab in Unternehmen beschäftigte Freelancer von der Rentenversicherung als abhängig Beschäftigte sog. Scheinselbständige eingestuft werden und damit die Auftraggeber nachträglich wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge gehörig zur Kasse gebeten werden. Die Beträge, die nachgezahlt werden müssen, sind erheblich, weil die Zahlungen, die auf die Rechnungen …weiterlesen