Auch, wenn Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführers nicht bei den Arbeitsgerichten, sondern bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit landet, beurteilt sich die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages auch hier nach den Vorgaben des § 626 BGB. Dies bedeutet, dass als Kündigungsgrund Tatsachen vorliegen müssen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der …weiterlesen
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem Konkurrenzunternehmen, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen
Im Arbeitsrecht gilt die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Dazu gehört auch, dass er selbst dem Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis keine Konkurrenz machen darf. Deshalb kann auch die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Unbedenklich ist, wenn der Arbeitnehmer sich in geringem Umfang über Geschäftsanteile, beispielsweise Aktien, an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt. Ein Mitarbeiter der …weiterlesen
Vollstreckungsmaßnahmen in den ungeteilten Nachlass müssen sich grundsätzlich gegen alle Miterben richten
Im Deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass mit dem Erbfall der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf die Erben übergeht. Nach den Grundsätzen der Gesamtrechtsnachfolge steht der Nachlass den Miterben gemeinschaftlich zur gesamten Hand zu und stellt Sondervermögen dar. Welche Konsequenzen dies hat, ist für den Laien kaum nachvollziehbar, oft aber …weiterlesen
Amtsgericht Wolfratshausen billigt Steuerberaterabzocke mit erhöhter Auslagenpauschale
Am 7. Februar haben wir an dieser Stelle von einer besonders dreisten Steuerberaterkanzlei aus dem Oberland berichtet, die ihr Honorar dadurch aufbessert, dass sie die Auslagenpauschale, die an sich dem Ersatz von Telefon- und Portokosten dient, durch einen Trick dazu benutzt, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kommen so beispielsweise statt der …weiterlesen
Spähsoftware zur Überwachung der Mitarbeiter PCs nur ausnahmsweise zulässig
Wissen Sie als Arbeitgeber, was ihre Mitarbeiter so am PC den lieben langen Tag alles treiben? Falls nein, dann könnte der Einsatz einer Spähsoftware die Lösung bringen. Dies dachte sich zumindest ein Arbeitgeber, der einen bei ihm beschäftigten Programmierer im Verdacht hatte, dass dieser den Dienst PC während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken nutzt. Er …weiterlesen
