Findige Bewerber versuchen immer wieder damit Kasse zu machen, dass sie nach abgelehnter Bewerbung einen Verstoß gegen das AGG geltend machen und Entschädigung verlangen. Passivlegitimiert für einen solchen Anspruch, also richtiger Anspruchsgegner, ist allerdings nur ein potentieller Arbeitgeber, nicht jedoch ein Personalvermittler. Dies hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.01.2014 – 8 AZR 118/13 ) letztinstanzlich …weiterlesen
BGH: Keine Behinderung durch bloße Registrierung einer sog. „Tippfehlerdomain“
Die konkrete Benutzung einer Domain, die bewusst in der fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet ist, verstößt grds. gegen § 4 Nr. 10 UWG. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite befindet, die …weiterlesen
Keine Entschädigung für sog. AGG-Hopping
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Als vor einigen Jahren das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt wurde, wollte der Gesetzgeber damit erreichen, dass niemand bei der Arbeitssuche beispielsweise wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft etc. diskriminiert wird. Verstöße sind mit Entschädigungszahlungen und Schadenersatz durch den Arbeitgeber sanktioniert. Findige Geschäftemacher haben aber sehr schnell gemerkt, dass sich …weiterlesen
Automatischer Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Bislang müssen Steuerpflichtige aktiv werden und ihre Bank, Versicherung oder z. B. Fondsgesellschaft über ihre Kirchenzugehörigkeit informieren, damit diese neben der abgeltenden Einkommensteuer auch die Kirchensteuer quasi „von der Quelle aus“ an den Fiskus überweisen kann. Die meisten Institute halten seit Einführung der Abgeltungsteuer ein entsprechendes Formular bereit. Viele Steuerpflichtige unterlassen die Mitteilung dennoch, was …weiterlesen
Kosten eines Studiums, das eine Erstausbildung vermittelt, sind steuerlich nicht absetzbar
Mit Urteil vom 05.11.2013 (VIII R 22/12) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind. Im Streitfall hatte der Kläger ein Jurastudium als Erststudium aufgenommen und begehrte für die Jahre 2004 und 2005 unter Hinweis auf die …weiterlesen
