Gute Nachrichten für Kapitalanleger aus Karlsruhe. Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete «Effektenklausel» und die «Prospekthaftungsklausel», mit denen diese versucht haben, sich ihrer Eintrittspflicht im Kapitalanlagerecht zu entziehen, sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt mit zwei Urteilen (IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) vom 08.05.2013 festgestellt. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne, so …weiterlesen
Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichem Vergleich
Endet ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, so dass der Urlaub nicht mehr in der Natur eingebracht werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Er erhält also den Wert eines Urlaubstages in Geld.weiterlesen
Zur Auslegung der sog. 40 EUR-Klausel im Fernabsatzrecht
Wer als Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt, der erhält grundsätzlich auch die Rücksendekosten erstattet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Wert der gekauften Sache 40 € nicht übersteigt und zugleich seitens des Verkäufers in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wurde, dass in diesem Fall keine Kostenerstattung erfolgt (sog. Bagatellklausel). Auch, wenn es hier im Einzelfall nur …weiterlesen
Einkommensteuererklärung 2012 – Abgabefrist 31. Mai 2013 gilt auch für Rentner
Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 ist für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind (sog. Pflichtveranlagungsfälle), Freitag, 31. Mai 2013. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Pensionäre von dieser Frist nicht betroffen. Sie leisten durch den monatlichen Lohnsteuerabzug quasi Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Abzüge für Lohn-, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn). Arbeitnehmer sind …weiterlesen
BGH: Streitigkeiten über Anwaltshonorar im Zusammenhang mit Abmahnungen in sog. Filesharingfällen begründen keine besondere Grerichtszuständigkeit nach § 105 UrhG
Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen das UrhG bei sog. Filesharing im Internet, sind ein Millionengeschäft. Wird die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, dann besteht für die Geltendmachung des (kostspieligen) Unterlassungsanspruchs kein Rechtschutzbedürfnis mehr. Im Raum stehen dann regelmäßig nur noch die geforderten Abmahngebühren der Rechtsanwälte. Da sich, aufgrund des niedrigen Streitwerts, für die abmahnenden Kanzleien ein Rechtsstreit nicht lohnt, werden …weiterlesen
