Reiseveranstalter haben es manchmal schwer. Müssen Sie sich nicht nur vor Ort mit ihren Leistungsträgern herumschlagen, sondern manche Pauschalurlauber versuchen auch nach der Rückkehr, oft völlig unberechtigt, einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter wieder erstattet zu bekommen. Ein Ehepaar, das bei einem Münchner Reiseveranstalter einen Pauschalurlaub auf einer Seychelleninsel gebucht hatte wollte nach der Rückkehr die …weiterlesen
Selbstanzeige: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant
Wer versteuertes Vermögen ins Ausland gebracht und die daraus erzielten Kapitalerträge nicht versteuert hat, hat sich einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Wird dies aufgedeckt, sind nicht nur die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzuzahlen, sondern es droht auch zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung. Dies ist spätestens seit der causa Uli Hoeneß und des damit verbundenen Medieninteresses hinlänglich bekannt.weiterlesen
OLG München: Keine Berufungsfähigkeit der Verurteilung zur Zustimmung auf Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay
Das Bewertungssystem von eBay ist ein scharfes Schwert, das oftmals von Käufern völlig sachfremd gegen Verkäufer eingesetzt wird. Eigene Frustration, falsches Verständnis vom Bewertungssystem, aber auch bewusste Schädigungsabsicht unter Wettbewerbern führen dazu, dass Verkäufer zu Unrecht negativ bewertet werden. Da unrichtige negative Bewertungen den wirtschaftlichen Erfolg eines Onlineshops erheblich beeinträchtigen können, nehmen die Rechtstreitigkeiten, bei …weiterlesen
BAG: Austritt aus der Kirche kann Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Die Kirchen klagen in den letzten Jahren darüber, dass die Zahl der Kirchenaustritte stark zugenommen haben. In Art. 4 des Grundgesetzes ist die Religionsfreiheit verankert. Zu dieser gehört auch die Freiheit keiner Religion anzugehören oder aber aus der Kirche ausgetreten. Trotzdem sollten Kirchenaustritte wohl überlegt sein, da ein solcher unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, jedenfalls dann, …weiterlesen
Rücknahme und Irrtumsanfechtung von eBay-Angeboten
Wer als Verkäufer seine Waren auf der Handelsplattform eBay einstellt, der muss die Ware auch dann dem Käufer ausliefern, wenn der erzielte Preis nicht den eigenen Preisvorstellungen entspricht. Die Möglichkeit das Angebot zurückzunehmen oder einen bereits abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums anzufechten besteht nur sehr eingeschränkt.weiterlesen
