Wer nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt muss für den Fall, dass er gegen diese verstößt mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechnen. Wird diese durch Rechtsanwälte des Gläubigers geltend gemacht, dann besteht neben der Vertragsstrafe regelmäßig kein Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, weil hierfür keine gesetzliche Anspruchsgrundlage existiert. Dies hat das Oberlandesgericht München …weiterlesen
LG Hamburg: Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast im Ordnungsgeldverfahren
Unternehmen, denen durch die von einem Mitbewerber erwirkte einstweilige Verfügung ein bestimmtes Handeln untersagt wird, laufen Gefahr, dass dann, wenn sie erneut die beanstandete Handlung begehen, also gegen die Verfügung verstoßen, sich einem sog. Bestrafungsantrag oder Ordnungsgeldantrag ausgesetzt sehen. Es wird dann von demjenigen, der die Verfügung erwirkt hat, bei Gericht beantragt gegen den Schuldner wegen …weiterlesen
LG München I: Sternchenhinweis genügt nicht den Anforderungen von § 66a S. 3 TKG bei Verwendung einer 0180-Servicenummer
Wer als Unternehmer eine 0180-Servicenummer verwendet, muss die Vorgaben von § 66a TKG beachten. Nach dieser Vorschrift ist nicht nur der Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme anzugeben, sondern der Preis ist auch gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Dabei genügt es, wie das Landgericht München I …weiterlesen
BAG: Kooperationsvertrag mit späterem Betriebserwerber bedeutet nicht notwendig Betriebsinhaberwechsel
Eine Unternehmensinsolvenz kommt meist nicht von heute auf morgen, sondern ist ein schleppender Prozess. Deshalb gibt es, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, oft schon vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Investoren, die einerseits gerne den Betrieb übernehmen würden andererseits aber die angehäuften Schulden und die mit einer Übernahme verbundene Mithaftung scheuen. Eine Übernahme findet …weiterlesen
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft getreten
Am 01.08.2012 ist das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Die Neuregelung stellt laut Bundesjustizministerium mit der «Buttonlösung» sicher, dass Internetnutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen.weiterlesen
