Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen Erlaubt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird. Verboten: Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. …weiterlesen
Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die der Kanzlei als „Winkeladvokatur“ besteht ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 185 StGB. Dies hat das OLG Köln entschieden (AZ: 16 U 184/11).weiterlesen
Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch Prozessfinanzierungsvertrag
Wer amerikanische Anwaltsserien im Fernsehen sieht weiß, dass dort Anwälte oft auf Erfolgsbasis arbeiten, also an den Entschädigungszahlungen, die sie für ihre Mandanten in Millionenhöhe erstreiten, prozessual beteiligt sind. Deutsche Rechtsanwälte dagegen werden ausschließlich für ihre Tätigkeit, nicht jedoch für ihren Erfolg bezahlt. Anders lautende Vereinbarungen sind nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nicht zulässig …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 2)?
Privat surfen: Oft ist das gar nicht verboten! Erlaubt: An explizite Verbote des Arbeitgebers muss sich jeder halten. Die Überwachung der privaten Internetnutzung ist aber grundsätzlich nicht zulässig. Eine „Missbrauchskontrolle“ ist nur erlaubt, wenn genügend Indizien vorliegen, dass durch das private Surfen die Arbeitsleistung sinkt. Wer etwa vom Betriebs-PC aus seine private Homepage ins Web …weiterlesen
BGH: Äußerungen in Gerichtsverfahren sind nicht gesondert angreifbar
Vor Gericht geht es oft hoch her, wenn Parteien und ihre Rechtsanwälte darum streiten den Fall für sich zu entscheiden. Manchmal fallen auch Worte, die durchaus beleidigenden Charakter haben können. Im Äußerungsrecht unerfahrene Rechtsanwälte glauben daher gelegentlich sie könnten gegen Äußerungen, die nach ihrer Meinung beleidigend oder verleumderisch waren, gesondert mit Ehrschutzklagen oder Strafanzeigen vorgehen.weiterlesen
