Darüber, ob die Bezeichnung einer Person als Rassist deren allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, kann man sicherlich, je nach Standpunkt, unterschiedlicher Auffassung sein. Das OLG Karlsruhe hat dies jedenfalls in seinem Urteil vom 14.12.2016 (6 U 2/15) verneint.weiterlesen
LG München II verurteilt erneut Käufer zur Entfernung einer ungerechtfertigten negativen Bewertung auf eBay
Der Onlinehandel ist ein heißes Geschäft. Nicht nur, dass Preise knapp kalkuliert werden müssen und ein Onlineshop stets rechtssicher gehalten werden muss, um kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Konkurrenz zu entgehen, sondern Onlinehändler müssen sich oft auch mit ungerechtfertigten negativen Bewertungen ihrer Kunden herumschlagen, die die von den Onlineplattformen zur Verfügung gestellte Möglichkeit einen Händler zu bewerten …weiterlesen
BGH verpflichtet Bewertungsportale zu strengerer Kontrolle anonymer Bewertungen
Bewertungen von Verkäufern und Dienstleistungen bei eBay und Co., aber auch bei sog. Bewertungsportalen, sollen dem Verbraucher nutzen und ihm ein möglichst zuverlässiges Bild seines (künftigen) Vertragspartners liefern. So zumindest die Theorie. In der Praxis sieht dies leider oft anders aus, weil die Anonymität des Internets dazu führen kann, dass nicht nur der Anstand der …weiterlesen
Rechtsanwalt darf auch mit deutlichen Worten einem Gericht sagen, was er von seiner Prozessführung hält
Bei Gericht herrscht oft ein rüder Umgangston, sowohl zwischen den Parteien als auch zwischen den Rechtsvertretern. Dies insbesondere dann, wenn nach Auffassung einer Partei die andere Partei lügt oder aber versucht den Sachverhalt zu verdrehen und die Gefahr besteht, dass das Gericht darauf hereinfällt. Solche verbalen Setzungen, gleichgültig, ob mündlich oder schriftlich, haben aber regelmäßig …weiterlesen
BGH: Abgrenzung von Tatsachenbehauptung zur Meinungsäußerung
Das Internet bietet für jeden einzelnen vielfältige Möglichkeiten sich zu diesem und jenem zu äußern. Manche Äußerungen sind sinnvoll, manche weniger sinnvoll und manche völlig unsinnig. Aber gleichgültig, wie die Äußerung des einzelnen einzustufen ist, grundsätzlich wird sie von der in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit geschützt. Während vor dem Internetzeitalter Streitigkeiten um …weiterlesen


