Im Gerichtsverfahren wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Dies umso mehr, wenn das Verfahren emotional belastet ist. Es kommt dabei immer wieder vor, dass eine Partei (oder ein Rechtsvertreter), sich durch eine Äußerung der anderen Partei (oder ihres Rechtsvertreters) in seiner Ehre verletzt fühlt. Trotzdem ist dies grundsätzlich hinzunehmen und kann nur ausnahmsweise mit einer …weiterlesen
BGH: Äußerungen in Gerichtsverfahren sind nicht gesondert angreifbar
Vor Gericht geht es oft hoch her, wenn Parteien und ihre Rechtsanwälte darum streiten den Fall für sich zu entscheiden. Manchmal fallen auch Worte, die durchaus beleidigenden Charakter haben können. Im Äußerungsrecht unerfahrene Rechtsanwälte glauben daher gelegentlich sie könnten gegen Äußerungen, die nach ihrer Meinung beleidigend oder verleumderisch waren, gesondert mit Ehrschutzklagen oder Strafanzeigen vorgehen.weiterlesen
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