Eine allgemeine Geschäftsbedingung, nach der ein Arbeitgeber bei Freistellung des Arbeitnehmers den auch privat nutzbaren Dienstwagen zurückverlangen darf, ist wirksam.weiterlesen
Rechtsschutz bereits bei Angebot eines Aufhebungsvertrages?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist manchmal besser als der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dies jedenfalls dann, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen und diese die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung übernehmen soll. Rechtsschutzversicherungen sind nämlich nur dann eintrittspflichtig, wenn ein sog.Rechtsverstoß, also ein Versicherungsfall, vorliegt. Eine arbeitgeberseitige Kündigung stellt regelmäßig einen solchen Rechtsverstoß dar, nicht jedoch das Angebot …weiterlesen
Vergütungserwartung bei Mehrarbeit grundsätzlich gerechtfertigt
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 22.02.2012, dass bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung der Arbeitgeber verpflichtet ist, vom Arbeitnehmer geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht, sei eine entsprechende objektive Vergütungserwartung …weiterlesen
Fußball-EM am Arbeitsplatz
Die Fußball-EM in Polen und der Ukraine hat begonnen. Die Vorrunden-Spiele der deutschen Nationalmannschaft finden zur Prime Time um 20:45 Uhr statt. Viele berufstätigen Fußballfans können somit die Spiele der Deutschen National-Elf vom Anpfiff an verfolgen. Auch die anderen Spiele, die um 18:00 Uhr beginnen, können von den meisten Fans in ihrer Freizeit angeschaut werden. …weiterlesen
Benachteiligung durch altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem TVöD
Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und verstößt damit gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20.03.2012 entschieden (Az.: 9 AZR 529/10).weiterlesen
