Neues vom AGG-Hopper: Am 11. April hatten wir an dieser Stelle über einen sog. AGG-Hopper berichtet, der vor dem Arbeitsgericht Berlin wegen angeblicher Geschlechterdiskriminierung auf Entschädigung geklagt und gegen den von unserer Kanzlei vertretenen Arbeitgeber verloren hat. AGG-Hopper sind Personen, die sich zum Schein auf fehlerhaft formulierte Stellenanzeigen bewerben und dann, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen …weiterlesen
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Kündigungsschutzklagen eines GmbH-Geschäftsführers grds. nicht gegeben
Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers ist regelmäßig kein Arbeitsvertrag. Geschäftsführer sind daher in der Regel auch keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Will ein Geschäftsführer bei Gericht die Unwirksamkeit seiner Kündigung feststellen lassen, dann gehört ein solcher Rechtsstreit daher regelmäßig nicht vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, also zum örtlich zuständigen Landgericht und zwar gleichgültig, …weiterlesen
Erben können Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub des Erblassers verlangen
Verstirbt der Erblasser, ohne dass er den ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen konnte, dann können die Erben vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen (EuGH, Urteile vom 06.11.2018, C – 569/16 und C – 570/16).weiterlesen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Kommt ein Arbeitgeber mit beispielsweise der Zahlung von Arbeitslohn in Verzug, dann können Arbeitnehmer gleichwohl nicht die 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, die das Gesetz grundsätzlich den Gläubigern bei Zahlungsverzug des Schuldners bei Entgeltforderungen zubilligt. Dies deshalb, weil § 12a ArbGG als Spezialvorschrift die Anwendbarkeit der Regelung aus dem BGB …weiterlesen
Arbeitsvertragliche Verfallklausel die gegen Mindestlohngesetz verstößt ist für Arbeitsverträge nach dem 31.12.2014 insgesamt unwirksam
In vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen oder Verfallklausel enthalten. Erfasst eine solche Verfallklausel auch den Anspruch auf Mindestlohn, dann ist insgesamt unwirksam, jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 abgeschlossen worden ist (BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18).weiterlesen
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