Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten seines Arbeitgebers, also beispielsweise ein Vermögensdelikt oder eine Körperverletzung, dann rechtfertigt dies regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Was aber ist, wenn der Arbeitnehmer wegen einer außerdienstlichen Straftat verurteilt wird? Dann kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, denn nicht jede außerdienstliche Straftat ist geeignet einen wichtigen Grund für eine …weiterlesen
Arbeitsgericht Berlin weist Entschädigungsklage eines Scheinbewerbers nach dem AGG wegen Geschlechterdiskriminierung zurück
Wir hatten an dieser Stelle bereits des Öfteren von einem sog. AGG-Hopper, also einer Person, die sich nur zum Schein auf fehlerhafte Stellenanzeigen bewirbt, um anschließend Entschädigungsansprüche wegen vermeintlicher Diskriminierung nach dem AGG geltend zu machen, berichtet. Zahlt der Arbeitgeber nicht freiwillig, dann zieht der streitlustige Scheinbewerber munter vor Gericht. Während uns mit schöner Regelmäßigkeit …weiterlesen
Rücktritt vom Wettbewerbsverbot wirkt ex nunc und lässt Anspruch auf Karrenzentschädigung entfallen
Arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote sind bekanntlich nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung bezahlt. Was aber ist, wenn im Arbeitsvertrag zwar eine solche Karenzentschädigung vereinbart ist, aber der Arbeitgeber diese nicht bezahlt? Wer hier als Arbeitnehmer nicht die Zahlung verlangt und stattdessen einen Rücktritt erklärt, der erreichte damit zwar dann, dass er ab Erklärung …weiterlesen
Anspruch auf Elterngeld besteht auch bei Verlust des Kindes im ersten Monat
Wer ein Kind adoptieren möchte, der bekommt regelmäßig das Kind zunächst in einer Art „Probezeit“ zur Adoptionspflege. Erst danach entscheidet sich, ob es zur Adoption kommt oder nicht. Gerade dann, wenn ein zur Adoption freigegebenes Kind noch leibliche Eltern hat, kann es passieren, dass diese sich, noch bevor das Kind adoptiert werden konnte, es sich …weiterlesen
Nachteile beim Bezug von Krankengeld vermeiden – AU-Bescheinigung rechtzeitig vorlegen
Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bis zur Dauer von 6 Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld von der Krankenkasse. Während der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gegen Arbeitgeber dann, wenn nicht rechtzeitig eine AU-Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt wird, nicht dauerhaft entfällt, sondern der Arbeitgeber nur berechtigt ist die Lohnfortzahlung …weiterlesen
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