Gerät ein Arbeitnehmer in den dringenden Verdacht eine Straftat begangen zu haben, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet, dann kann der Arbeitgeber mit einer sog. Verdachtskündigung das Arbeitsverhältnis auch dann wirksam kündigen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich als Täter feststeht. Neben einem dringenden Tatverdacht ist aber zwingend eine Anhörung des zu kündigenden …weiterlesen
Beim Bildungsurlaub ist der Begriff der „politischen Weiterbildung“ weit zu verstehen
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als Bildungsurlaub bezeichnet. Das LAG Baden-Württemberg hat nun in seinem Urteil vom 09.08.2017 (2 Sa 4/17) klargestellt, dass der Begriff der „politischen Weiterbildung“ weit auszulegen sei.weiterlesen
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem Konkurrenzunternehmen, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen
Im Arbeitsrecht gilt die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Dazu gehört auch, dass er selbst dem Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis keine Konkurrenz machen darf. Deshalb kann auch die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Unbedenklich ist, wenn der Arbeitnehmer sich in geringem Umfang über Geschäftsanteile, beispielsweise Aktien, an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt. Ein Mitarbeiter der …weiterlesen
Spähsoftware zur Überwachung der Mitarbeiter PCs nur ausnahmsweise zulässig
Wissen Sie als Arbeitgeber, was ihre Mitarbeiter so am PC den lieben langen Tag alles treiben? Falls nein, dann könnte der Einsatz einer Spähsoftware die Lösung bringen. Dies dachte sich zumindest ein Arbeitgeber, der einen bei ihm beschäftigten Programmierer im Verdacht hatte, dass dieser den Dienst PC während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken nutzt. Er …weiterlesen
Kein Anspruch auf Aufnahme eines Prozessarbeitsverhältnisses in Arbeitszeugnis
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses unterliegt dem Grundsatz der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit, vergl. § 109 GewO. Naturgemäß gehen die Auffassungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier oft auseinander. Dies insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers beendet worden ist. Während manche Arbeitgeber weitgehend schmerzfrei …weiterlesen
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