Wer sich emotional nicht im Griff hat, der riskiert den Verlust des Arbeitsplatzes. Dies verdeutlicht ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 08.06.2017 (11 Sa 823/16). Im entschiedenen Rechtsstreit hat ein Arbeitnehmer, der im Landeskriminalamt beschäftigt war, seinen Vorgesetzten am Telefon mit den Worten „Ich stehe Dich ab“ bedroht. Der Arbeitgeber kündigte darauf wegen der Drohung fristlos. …weiterlesen
Ist Geschäftsführer illoyal, dann kann er fristlos gekündigt werden
Geschäftsführer haben eine Vertrauensstellung. Verhalten sie sich illoyal gegenüber ihrem Arbeitgeber, dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung (BAG, Urteil vom 01.06.2017 – 6 AZR 720/15). Geschäftsführerin fordert Vereinsmitglieder zur Abwahl des Vorstands auf Die Klägerin war Geschäftsführerin eines Vereins, der den Dachverband für seine örtlichen Mitgliedsverbände bildete. Nachdem sie mit dem Präsidenten des Vereins Differenzen …weiterlesen
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei grober Beleidigung des Arbeitgebers gerechtfertigt
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Wer schlägt und stiehlt der fliegt“. Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2017 (3 Sa 244/16) kann dieser Grundsatz dahingehend erweitert wird, dass auch derjenige fliegt, der den Chef grob beleidigt, sich nicht entschuldigt und sich auch im Kündigungsrechtsstreit uneinsichtig zeigt.weiterlesen
Arbeitsgerichtliche Vergleiche über ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Leistungsbeurteilung sind nicht vollstreckbar
Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen beim Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage abgeschlossenen Vergleich, dann wird oft neben der Beendigung auch gleich noch mit geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer bestimmten Leistungsbeurteilung (gut oder sehr gut) erteilen muss. Eine solche Regelung ist allerdings, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen nicht nachkommt, …weiterlesen
Entlassungsverlangen des Betriebsrats nach § 104 BetrVG hat Präjudiz für nachfolgenden Kündigungsschutzprozess
Wer sich als Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und Vorgesetzten nicht ordnungsgemäß verhält, der riskiert die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Reagiert der Arbeitgeber aufgrund eines solchen Fehlverhaltens, weil beispielsweise der Arbeitnehmer gedroht, herumgeschrien oder geschlagen hat, mit einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen, dann wird im Rahmen der bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB vorzunehmende Interessenabwägung durch …weiterlesen
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