In manchen Betrieben herrscht ein rüder Umgang. Wer hier allerdings zu rüde im Umgang mit seinen Kollegen ist, der riskiert seinen Arbeitsplatz. Diese Erfahrung musste ein Arbeitnehmer in einem Stahlwerk in Bremen machen, der einen Leiharbeiter schmerzhaft von hinten am Geschlechtsteil gepackt und dazu rüde Bemerkungen gemacht hatte.weiterlesen
Fußballschauen während der Arbeitszeit rechtfertigt Abmahnung
Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für die zu leistende Arbeitszeit. Deshalb stellt jegliche private Tätigkeit während der Arbeitszeit einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers dar, der bei Fällen geringerer Intensität abgemahnt werden und bei groben Pflichtverstößen sogar eine Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann. Dies verdeutlicht ein Urteil des Arbeitsgerichts …weiterlesen
Zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Nach dem Gesetz haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was allerdings angemessen ist, regelt das Gesetz dagegen nicht. Wird tariflich eine Ausbildungsvergütung der Höhe nach festgeschrieben, so gilt diese regelmäßig als angemessen. Aber auch eine Unterschreitung muss nicht unbedingt unangemessen sein. Erfolgt dagegen eine Unterschreitung um mehr als 20 %, dann ist dies grundsätzlich …weiterlesen
Fehlende Anhörung des Arbeitnehmers macht Verdachtskündigung unwirksam
Gerät ein Arbeitnehmer in den dringenden Verdacht eine Straftat begangen zu haben, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet, dann kann der Arbeitgeber mit einer sog. Verdachtskündigung das Arbeitsverhältnis auch dann wirksam kündigen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich als Täter feststeht. Neben einem dringenden Tatverdacht ist aber zwingend eine Anhörung des zu kündigenden …weiterlesen
Beim Bildungsurlaub ist der Begriff der „politischen Weiterbildung“ weit zu verstehen
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als Bildungsurlaub bezeichnet. Das LAG Baden-Württemberg hat nun in seinem Urteil vom 09.08.2017 (2 Sa 4/17) klargestellt, dass der Begriff der „politischen Weiterbildung“ weit auszulegen sei.weiterlesen
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