Wer sich als Arbeitgeber mit dem Gedanken trägt, einen Arbeitnehmer/in während der Elternzeit zu kündigen, der sollte sich davor hüten, hier vorschnell und ohne kompetenten arbeitsrechtlichen Rechtsrat eine Kündigung auszusprechen. Wird nämlich vor Ausspruch der Kündigung nicht die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes eingeholt, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam.weiterlesen
Muss Arbeitgeber bei verspäteter Lohnzahlung 40 € Verzugsschadenspauschale bezahlen?
Nach § 288 Abs. 5 BGB, der 2014 neu eingeführt worden ist, hat ein Gläubiger bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 40 € (sog. Verzugsschadenspauschale). Gilt dies auch, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät bezahlt? Ja, sagt das LAG Köln in seinem Urteil vom …weiterlesen
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – Auf die Unterschrift kommt es an
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen, d.h. der Arbeitgeber muss ein Schriftstück erhalten, das auch eine Unterschrift des Arbeitgebers bzw. eines zum Ausspruch der Kündigung berechtigten Vorgesetzten trägt. Das, was auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, bietet in der Praxis aber manchmal die Möglichkeit, die Wirksamkeit einer Kündigung anzugreifen. Hierdurch …weiterlesen
Der verlegte Gerichtssaal – Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz stellt absoluten Revisionsgrund dar
Trotz fortschreitender Digitalisierung ist die EDV-mäßige Ausstattung der Gerichte oft noch unzureichend. So kommt es auch vor, dass als Beweismittel mitgebrachte CDs, DVDs oder USB-Sticks im Gerichtssaal nicht in Augenschein genommen werden können, weil die dort vorhandene EDV nicht über entsprechende Laufwerke oder Schnittstellen verfügt. Verlegt ein Richter deshalb kurzerhand die Verhandlung vom Sitzungssaal in …weiterlesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen dürfen nicht Anspruch auf Mindestlohn erfassen
In vielen Arbeitsverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, d.h. Regelungen in denen geregelt ist, dass dann, wenn der Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist (meist 3 Monate) nicht zunächst beim Arbeitgeber und dann gerichtlich geltend gemacht wird, der Anspruch verfällt. Solche Klauseln können allerdings dann, wenn nicht klargestellt ist, dass der Anspruch auf Mindestlohn hiervon nicht erfasst …weiterlesen
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