Vor einiger Zeit hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit dem Slogan geworben „Eine Unterschrift kann Sie arm oder reich machen – deshalb keine Unterschrift ohne Anwalt.“ Dass dieser Werbeslogan den Nagel auf den Kopf trifft zeigt eine aktuelle Entscheidung des BAG vom 15.11.2016 (3 AZR 539/15). Dieses hat die Klage eines Bankmitarbeiters, der vorschnell ein …weiterlesen
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Beweisverwertungsverbot durch Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz?
Ein Arbeitnehmer meldet sich immer wieder für längere Zeiträume krank. Der Arbeitgeber hat den Verdacht, dass der Arbeitnehmer simuliert und beauftragt einen Privatdetektiv. Dieser bestätigt den Verdacht und ertappt den Arbeitnehmer in flagranti, wie er während der Krankzeit in einer von seinen Söhnen betriebenen Konkurrenzfirma arbeitet. Daraufhin kündigt der Arbeitgeber fristlos. Der Arbeitnehmer zieht vor das Arbeitsgericht und …weiterlesen
Betriebsrentner haben keinen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Marzipantorte durch den Arbeitgeber
Eine betriebliche Übung ist im Arbeitsrecht die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund derer die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bezahlt, ohne dass im Vertrag ein vertraglicher Anspruch geregelt wäre. Dann kann sich ein …weiterlesen
Befristetes Arbeitsverhältnis – Wie viel Befristung ist möglich?
Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Ein befristeter Vertrag darf dabei höchstens dreimal verlängert werden, § 14 Abs. 2 S. 1 zweiter Halbsatz TzBfG. Diese gesetzlichen Vorgaben können aber ganz erheblich durch Bezugnahme …weiterlesen
Kann ein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit gekündigt werden?
Wer sich als Arbeitgeber mit dem Gedanken trägt, einen Arbeitnehmer/in während der Elternzeit zu kündigen, der sollte sich davor hüten, hier vorschnell und ohne kompetenten arbeitsrechtlichen Rechtsrat eine Kündigung auszusprechen. Wird nämlich vor Ausspruch der Kündigung nicht die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes eingeholt, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam.weiterlesen
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