Arbeitgeber, die ein besonderes Interesse daran haben, ihre Arbeitnehmer an sich zu binden, verwenden in Arbeitsverträgen oftmals Vertragsstrafenklauseln, die den Arbeitnehmer daran hindern sollen das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Solche Klauseln sind aber nicht immer wirksam, weil sie einer Inhaltskontrolle unterliegen. Das BAG hat nunmehr in seinem Urteil vom …weiterlesen
Urlaubsabgeltung ohne Verzug des Arbeitgebers?
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) genommen werden, dann hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.06.2014 – 21 Sa 221/14) kommt es dabei nicht auf einen Verzug des Arbeitgebers an. Arbeitgeber seien nämlich nach Auffassung des Gerichts verpflichtet, den Urlaubsanspruch von …weiterlesen
BAG: Kündigung durch den Insolvenzverwalter während Elternzeit ist trotz sozialversicherungsrechtlicher Nachteile wirksam
Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers muss der Insolvenzverwalter den Zeitpunkt zur Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht so wählen, dass mögliche sozialversicherungsrechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer ausgeschlossen sind. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 301/12) mit Urteil vom 27.02.2014 letztinstanzlich entschieden.weiterlesen
Ausschweifende private Internetnutzung rechtfertigt auch nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit Kündigung ohne Abmahnung
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Einem Arbeitnehmer, der den PC seines Arbeitgebers ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt, kann auch ohne Abmahnung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 06.05.2014 (1 Sa 421/13) klar.weiterlesen
Unfreundliches Verhalten eines Arbeitnehmers gegenüber Kunden kann Abmahnung rechtfertigen
Mitarbeiter sind das größte Kapital eines jeden Unternehmens. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Kundenkontakt haben, weil damit das Ansehen des Unternehmens, und damit auch dessen geschäftlicher Erfolg, positiv oder negativ beeinflusst werden kann. Wer deshalb als Arbeitnehmer unfreundlich gegenüber Kunden seines Arbeitgebers ist, riskiert eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Diese Erfahrung musste ein Arbeitnehmer machen, der als …weiterlesen
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