Der Nießbrauch ist eines der zentralen Gestaltungsinstrumente in der vorweggenommenen Erbfolge. Immobilien werden auf die nächste Generation übertragen, während sich der Übergeber die laufenden Erträge – meist Mieteinnahmen – vorbehält. In der Praxis gilt diese Gestaltung häufig als „steuerlich bewährt“. Weniger im Blick steht jedoch, dass nicht nur die Bestellung, sondern insbesondere die spätere Aufgabe …weiterlesen
Quotennießbrauch und Pflichtteilsergänzung – was Betroffene wissen müssen
Die vorweggenommene Erbfolge ist ein zentrales Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung. Besonders beliebt sind Gestaltungen, bei denen Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Gesellschaftsanteile – bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden, während sich der Übergeber umfassende Nutzungsrechte vorbehält. Eine dieser Gestaltungen ist der sogenannte Quotennießbrauch. Die rechtlichen Folgen eines solchen Nießbrauchsvorbehalts werden jedoch …weiterlesen
Nachlass überschuldet – wann kann ich die Erbschaft anfechten?
Viele Erben merken erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist, dass der Nachlass nicht „Vermögen“, sondern ein Schuldenpaket ist. Dann droht die persönliche Haftung – und die Frage lautet: Komme ich da noch heraus? Neben Instrumenten zur Haftungsbegrenzung (z. B. Nachlassinsolvenz) kann in bestimmten Konstellationen auch die Anfechtung der Erbschaftsannahme helfen. Eine aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal …weiterlesen
Das vereitelte bedingte Vermächtnis – wenn der Erbe den letzten Willen faktisch aushebelt
In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder zu Konstellationen, in denen der Wille des Erblassers zwar klar formuliert ist, seine Umsetzung aber durch das Verhalten des Erben faktisch vereitelt wird. Besonders konfliktträchtig sind dabei sogenannte bedingt oder befristet angeordnete Vermächtnisse, bei denen der Anspruch des Vermächtnisnehmers zwar bereits mit dem ersten Erbfall entsteht, seine …weiterlesen
Kein Schutz des Vertragserben bei umfassender Rücktrittsklausel im Erbvertrag
Erbverträge gelten vielen als „sicherer Hafen“ der Nachlassgestaltung: Wer als Vertragserbe eingesetzt ist, erwartet häufig eine stabile, rechtlich abgesicherte Position. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Schutz stark vom konkreten Vertragsinhalt abhängt. Enthält der Erbvertrag – oder eine spätere Ergänzung – eine weitreichende Rücktrittsklausel, kann die Bindungswirkung so weit abgeschwächt werden, dass dem Vertragserben gerade …weiterlesen
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