In den letzten Jahren sind wir verstärkt mit Rechtstreitigkeiten konfrontiert, in denen es entweder um die Frage geht, ob eine Person zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts geschäftsunfähig oder zum Zeitpunkt der Errichtung eines Testaments testierunfähig war. Auch, wenn es sich jeweils um eine juristische Frage handelt, die nach der gesetzlichen Konzeption eigenständig von einem …weiterlesen
Das Patchwork-Testament – oder warum die gesetzliche Erbfolge für die Patchworkfamilie ungeeignet ist
Leben Sie auch in einer Patchworkfamilie? Dann sind Sie nicht allein, denn mehr als 10 % aller deutschen Familien sind zwischenzeitlich eine Patchworkfamilie und die Tendenz ist mit zunehmender Scheidungsrate weiter steigend. Das, was auf den ersten Blick für langzeitgeschädigte Ehepartner ganz spannend klingt, nämlich neuer Partner, weitere Kinder und somit viel Spaß und Abwechslung, …weiterlesen
Digitaler Nachlass wird oft nicht geregelt
Nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom November 2019 gaben 65 % der befragten Internetnutzer an ihren digitalen Nachlass nicht geregelt zu haben. Immerhin 18 % haben nach eigenen Angaben teilweise Regelungen getroffen, während 13 % den digitalen Nachlass vollständig geregelt haben. Gegenüber dem Jahr 2017, hat sich die Zahl derjenigen, die Regelungen getroffen …weiterlesen
Erbfallkostenpauschale kann auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlich getragenen Kosten geringer sind
Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung sieht das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuergesetz eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 € vor. Diese muss auch einem Nacherben gewährt werden, der die Beerdigungskosten nicht getragen hat, wenn er nachweisen kann, dass er unmittelbar und im Zusammenhang mit der Abwicklung und Regelung des Nachlasses …weiterlesen
Der Anfall der deutschen Erbschaftssteuer bestimmt sich ausschließlich nach Inländerprinzip, also dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Nach deutschen Erbrecht entsteht das Erbe (und damit die Verpflichtung Erbschaftssteuer zu bezahlen) mit dem Anfall der Erbschaft, also automatisch mit dem Tod des Erblassers. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft ist dafür nicht erforderlich. Im Erbschaftssteuerrecht anderer Länder, beispielsweise in Italien, besteht dieser Automatismus nicht, sondern der Erbe muss ausdrücklich die Erbschaft annehmen. Aus erbschaftssteuerrechtliche …weiterlesen
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