Erbverträge gelten vielen als „sicherer Hafen“ der Nachlassgestaltung: Wer als Vertragserbe eingesetzt ist, erwartet häufig eine stabile, rechtlich abgesicherte Position. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Schutz stark vom konkreten Vertragsinhalt abhängt. Enthält der Erbvertrag – oder eine spätere Ergänzung – eine weitreichende Rücktrittsklausel, kann die Bindungswirkung so weit abgeschwächt werden, dass dem Vertragserben gerade …weiterlesen
Können Erben Geschenke an den Bevollmächtigten zurückverlangen?
In der erbrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Erben Zuwendungen oder angebliche Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten an einen Bevollmächtigten gemacht hat, nach dessen Tod zurückverlangen können. Besonders konfliktträchtig sind Konstellationen, in denen ein Bevollmächtigter – häufig ein naher Angehöriger – kurz vor dem Tod des Erblassers größere Geldbeträge abgehoben oder …weiterlesen
Das verspätet aufgefundene Testament – Rechtsfolgen, Steuerwirkungen und aktuelle Rechtsprechung
In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder zu Konstellationen, in denen ein Testament nicht unmittelbar nach dem Tod des Erblassers bekannt wird, sondern erst Monate oder sogar Jahre später aufgefunden wird. Ein solches verspätet entdecktes Testament kann erhebliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen haben – insbesondere dann, wenn der Nachlass bereits abgewickelt oder die Erbschaftsteuer …weiterlesen
Das Württembergische Testament – Bedeutung, Einsatz und aktuelle rechtliche Entwicklungen
Das deutsche Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, den eigenen Nachlass rechtssicher zu regeln. Neben den bekannten Modellen – etwa dem Berliner Testament – existieren auch regional geprägte Gestaltungsformen, die sich in der Praxis seit Jahrzehnten bewährt haben. Eine dieser Varianten ist das Württembergische Testament, auch als „Württembergische Lösung“ bezeichnet. Diese besondere Testamentsgestaltung bietet Ehegatten die Möglichkeit, …weiterlesen
Wenn eine „Individualerklärung“ zum Testament wird – Zur Bedeutung informeller Schreiben als Verfügung von Todes wegen
Im Erbrecht besteht weit verbreitet die Vorstellung, dass ein Testament nur dann wirksam ist, wenn der Erblasser ein klassisches Dokument mit klarer Überschrift, Ort, Datum und eindeutiger Testamentsform errichtet. Zwar verlangt das Gesetz bei eigenhändigen Testamenten strenge Formvorschriften, insbesondere § 2247 Abs. 1 BGB. Dennoch zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG München, dass auch unscheinbare …weiterlesen
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