Wird die Erbschaft innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht ausgeschlagen, dann gilt sie nach § 1943 BGB als angenommen. Die Erbfolge ist also die Regel, die Ausschlagung die Ausnahme. Wer nicht rechtzeitig ausschlägt, tritt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die des Erblassers, übernimmt also den Nachlass mit allen Aktiva und Passiva. Stellt sich dann nachträglich …weiterlesen
Ungeteilte Erbengemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft und keine Bruchteilsgemeinschaft
Im Erbfall geht der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf die Erben über, § 1922 BGB. Diese bilden dann eine Erbgemeinschaft. Das, was auf den ersten Blick recht einfach klingt, kann in der Praxis durchaus fatale Auswirkungen haben, wenn die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft falsch eingeordnet wird. Diese ist nämlich eine Gesamthandsgemeinschaft und keine Bruchteilsgemeinschaft. Dies …weiterlesen
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht vererblich
Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen. So verklagen beispielsweise Prominente regelmäßig die Boulevardpresse, wenn sie durch die Veröffentlichung von intimen Bildern oder ehrverletzend Berichten eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sehen. Mit Urteil vom 29.04.2014 (VI ZR 246/12) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein solcher Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung jedenfalls dann nicht …weiterlesen
Kinder des Begünstigten können nicht Zeugen eines Nottestament sein
Wer es versäumt hat rechtzeitig ein Testament zu errichten und im Angesicht des Todes doch noch den Wunsch verspürt, seinen letzten Willen zu äußern, der kann dies grundsätzlich in einem Nottestament machen. Bei einem solchen Testament (sog. 3-Zeugen-Testament) äußert der Erblasser seinen Willen und die drei hinzugezogenen Zeugen fertigen hiervon eine Niederschrift und bestätigen durch ihre Unterschrift, …weiterlesen
Zur Frage der Ergänzungspflegschaft bei Vormundschaft und Testamentsvollstreckung minderjähriger Kinder
Sind Minderjährige an einem Erbfall beteiligt, dann entstehen oft verschiedene Fragestellungen rund um deren Beteiligung und Vertretung. Dabei kann grundsätzlich ein und dieselbe Person sowohl Vormund sein als auch als Testamentsvollstrecker bestellt werden. Dies allerdings nur dann, wenn das Kind nicht einer solchen Doppelrolle widerspricht. Bei einem Widerspruch des Kindes ist seitens des Familiengerichts ein …weiterlesen
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