So mancher Erblasser würde sich im Grab umdrehen, wenn er wissen würde, dass das, was er als Testament zu Papier gebracht hat, nicht das war, was er eigentlich regeln wollte. Dies deshalb, weil zwar einerseits jederzeit der letzte Wille niedergeschrieben werden kann, andererseits aber der Laie oft gar nicht genau weiß, was das, was er …weiterlesen
EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden für grenzüberschreitende Erbfälle
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit gehören zu den Grundpfeilern der Europäischen Union. Deshalb steigt Jahr für Jahr auch die Zahl der Bürger in der Europäischen Union, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, um dort zu studieren, zu arbeiten, eine Familie zu gründen oder aber ihren Lebensabend zu verbringen. EU-weit gibt es deshalb jedes Jahr über 500.000 sog. …weiterlesen
Welchen Wert hat eine eidesstattliche Versicherung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage?
Pflichtteilsansprüche werden oft im Rahmen einer sog. Stufenklage geltend gemacht. Der Pflichtteilsberechtigte verlangt dabei in der ersten Stufe vom Erben Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses. Bleiben Zweifel daran bestehen, ob der Erbe die Auskunft mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, kann dann auf zweiter Stufe die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Auf der dritten Stufe …weiterlesen
Gefälscht oder nicht gefälscht, das ist gerade bei handschriftlichen Testamenten oft die Frage
Wenn es ums Geld geht, dann wird mit harten Bandagen gestritten. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass bei Erbstreitigkeiten sich widersprechende Testamente vorgelegt werden, die allesamt vom Erblasser stammen sollen. Bei notariellen Testamenten ist dies unproblematisch, weil dann die Errichtung des Testaments vom beurkundenden Notar bestätigt werden kann. Bei handschriftlichen Testamenten ist dies schon …weiterlesen
Bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen ist die Testierfähigkeit streng zu prüfen
Testierfähigkeit ist die Regel, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Dies bedeutet, dass grundsätzlich derjenige, der behauptet ein Testament sei wegen Testierunfähigkeit unwirksam dies auch beweisen muss. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen das Nachlassgericht strengen Prüfungspflichten unterliegt und nicht einfach, ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen unternommen zu haben, von der Testierfähigkeit ausgehen darf. Dies ist beispielsweise bei chronischen Wahnvorstellungen …weiterlesen
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