Das Jahrzehnt der Erben hat begonnen, denn in den nächsten 10 Jahren werden schätzungsweise 3,1 Billionen € vererbt. Erstaunlich ist, dass viele zukünftige Erblasser bislang kein Testament errichtet haben. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge Wurde kein Testament verfasst, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass neben dem Ehegatten die Verwandten erben. Lebt ein …weiterlesen
Steueroptimierte Vermögensübertragung auf Ehegatten und die nächste Generation mit der sog. Güterstandschaukel
Ist das Vermögen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt, so dass ein Partner so vermögend ist, dass dieser sein Vermögen nicht steuerfrei auf die Kinder und/oder den Ehepartner übertragen kann, dann kann durch den Einsatz der sog. Güterstandschaukel erreicht werden, dass bei der Übertragung auf die Kinder Schenkungsteuer bzw. Erbschaftssteuer gespart wird.weiterlesen
Geschäftswert im Erbscheinverfahren – wirtschaftliches Interesse oder Reinnachlass?
Im Erbscheinverfahren richten sich die Gerichtsgebühren und, soweit eine anwaltliche Vertretung vorliegt auch Anwaltsgebühren, nach dem Geschäftswert. Dieser bestimmt sich nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers bzw. Beschwerdeführers, sondern nach dem gesamten Reinnachlass (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 – 11 Wx 103/15).weiterlesen
Keine Erbunwürdigkeit bei Mitwirkung an formunwirksamem Testament
Eine Redensart besagt, dass sich bei Geld die Freundschaft aufhört. Wer regelmäßig mit Erbrecht befasst ist, der weiß, dass dann, wenn um den Nachlass gestritten wird, ist auch ganz schnell mit der Verwandtschaft vorbei ist und Missgunst und Neid den Familienfrieden nicht nur gefährden, sondern dauerhaft zerstören können. Eine weitere Redensart besagt nämlich: „Redet ihr …weiterlesen
Schenkung mit Einräumung eines Wohnrechts und Pflichtteilsergänzungsanspruch
Erbrecht kann kompliziert sein. Dies verdeutlicht ein Urteil des OLG München vom 14.07.2016 (23 U 363/16) bei dem die Richter ein Grundurteil des Landgerichts München II aufgehoben und den zuvor mit der Angelegenheit befassten Richtern grundlegend erbrechtliche Sachkompetenz abgesprochen haben.weiterlesen
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