Bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird regelmäßig ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs.2 Nr.2 InsO angeordnet (sog. schwacher vorläufiger Verwalter). Verfügungen des Schuldners sollen dann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sein. Nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.2013 (IX ZR 52/13) soll der Zustimmungsvorbehalt den Schuldner jedoch …weiterlesen
BGH: Fristberechnung zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nach Internetveröffentlichung
Eine öffentliche Bekanntmachung von Gerichtsentscheidungen erfolgt in Insolvenzverfahren bereits vielfach über das Internet. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.weiterlesen
BGH: Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung am Ende der Treuhandphase wegen der Nichtabführung von Beträgen an den Treuhänder
Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Nichtabführung von Beträgen des selbstständigen Insolvenzschuldners an den Treuhänder kann auch noch am Ende der Treuhandperiode gestellt werden.weiterlesen
BAG: Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan
„Nachzügler“ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Insolvenzordnung sehe nicht vor, so das BAG in seiner Entscheidung vom 12.09.2013 (6 AZR 907/11), dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht …weiterlesen
Stehenlassen des Gewinns durch Gewinnvortrag durch den Alleingesellschaftergeschäftsführer ist anfechtungsrechtlich als Gesellschafterdarlehen zu behandeln
Die Ausschüttung von Gewinnvorträgen an einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer entspricht wirtschaftlich einer Rechtshandlung mit der ein Gesellschafterdarlehen i.S.v. § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO zurückgewährt wird. Die Ausschüttung ist so nach § 135 Abs.1 Nr.2 InsO anfechtbar. Dies entschied mit Urteil vom 15.10.2013 das OLG Koblenz (3 U 635/13).weiterlesen
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