Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet.weiterlesen
BGH: Zur Restschuldbefreiung bei Selbständigen
Um die Restschuldbefreiung erlangen zu können, muss ein Insolvenzschuldner die pfändbaren Beträge aus seinem Einkommen für die Dauer von 6 Jahren nach Verfahrenseröffnung abtreten. Einnahmen eines selbstständigen Schuldners fallen aber grundsätzlich nicht unter diese Abtretungserklärung. Denn Einnahmen, die der Schuldner aufgrund einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit erzielt, sollen diesem uneingeschränkt zur Verfügung stehen, da er auch …weiterlesen
Recht auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist unvererblich
Als Erbe erhält man das Vermögen des Verstorbenen. Dieses kann aus Bankguthaben, Grundstücken und Aktien bestehen, schließt jedoch auch immer die Schulden des Erblassers ein. Ist der Erblasser ein Insolvenzschuldner, der die Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht erlangt hat, so gehen mit dem Tod die gesamten Verbindlichkeiten des Schuldners auf den bzw. die Erben über.weiterlesen
BGH: Verjährungshemmung bei Insolvenz nur durch Forderungsanmeldung
Mit Insolvenzverfahren haben immer mehr Unternehmen und auch Verbraucher zu tun. Dies liegt vor allem daran, dass nach Durchführung des Verfahrens und der sog. Wohlverhaltensperiode bei natürlichen Personen die Restschuldbefreiung und damit die Befreiung von alten Verbindlichkeiten steht. Hat Ihr Schuldner Insolvenz angemeldet, so sollten Sie Ihre Forderungen unbedingt durch eine Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend …weiterlesen
Kein Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer bei Insolvenz des Versicherten
Bei Haftpflichtschäden kann der Geschädigte Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend machen, wenn es sich hierbei um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt, wie bspw. bei einem Verkehrsunfall. Der Geschädigte kann in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung zur Erklärung der Eintrittspflicht und auch zur Zahlung auffordern. Wird jedoch über das Vermögen des Schädigers das …weiterlesen
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