In der Wohlverhaltensperiode trifft den Schuldner die Obliegenheit, jeden Wohnsitzwechsel dem Insolvenzgericht unverzüglich, das heißt etwa binnen zwei Wochen anzuzeigen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Die monatelange Nichtanzeige einer Wohnsitzverlegung rechtfertigt die Versagung der Restschuldbefreiung, dies entschied bereits der BGH in einem Beschluss vom 11. Februar 2010 (IX ZA 46/09).weiterlesen
Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseverbindlichkeiten
Resturlaubsansprüche wandeln sich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also in einen Zahlungsanspruch um. Besteht ein solcher Urlaubsabgeltungsanspruch aus einem nach Insolvenzeröffnung beendeten Arbeitsverhältnis mit dem insolventen Arbeitgeber stellen diese Ansprüche Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz InsO dar, so das LAG Sachsen in einer Entscheidung …weiterlesen
BAG: (Drohende) Insolvenz als solche ist kein «wichtiger Grund» für außerordentliche Kündigung
Nach § 626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden …weiterlesen
Bei Überleitung eines auf Eigenantrag eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren ist nur der Schuldner beschwerdebefugt
Nach einer Entscheidung des BGH vom 25.04.2013 (IX ZB 179/10) kann nur der Insolvenzschuldner die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss auf Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren einlegen, wenn er die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragt hat. Gläubigern stehe dieses Beschwerderecht hingegen nicht zu. Grundsätzlich ist das Insolvenzgericht an die vom Schuldner gewählte Verfahrensart gebunden. Das Insolvenzgericht darf ein …weiterlesen
Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat – auf die Rechtskraft kommt es an
Einem Insolvenzschuldner kann u.a. die Restschuldbefreiung deshalb versagt werden, weil er sich einer Insolvenzstraftat schuldig gemacht hat. Zu den Insolvenzstraftaten gehören die Bankrottdelikte nach §§ 280, 280 a StGB, die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b StGB und die Gläubigerbegünstigung i.S.d. § 283 c StGB. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat kann von …weiterlesen
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