Erfolgen Zahlungen in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens können diese oftmals von einem späteren Insolvenzverwalter angefochten und die gezahlten Gelder so zurückgeholt werden. Dabei sind Zahlungen aufgrund einer angedrohten oder tatsächlich durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahme in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag fast uneingeschränkt anfechtbar. Da Sozialversicherungsträger, also insbesondere Krankenkassen, effektiv und zeitnah ihre Forderungen über …weiterlesen
Gläubigerrechte werden in der Insolvenz gestärkt
In Berlin fand vom 13. bis 15. März 2013 der Insolvenzrechtstag statt. Seit dem ersten Insolvenzrechtstag vor 10 Jahren hat sich viel zum Positiven geändert. Der Sanierungsgedanke und nicht nur der „Bankrott“ steht nun stärker im Mittelpunkt des Verfahrens. Eine erleichterte Restschuldbefreiung für die Verbraucher komplettiert die Veränderungen in den vergangenen Jahren. (Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft …weiterlesen
BGH: Gläubiger trägt im Anfechtungsprozess die Beweislast für Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
Indizien dafür, dass sich ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage befindet sind meistens, wenn zunächst Rechnungen nicht mehr pünktlich und dann gar nicht mehr gezahlt werden. Wer hier als Gläubiger auf seinen Schuldner genügend Druck aufbaut, dem gelingt es manchmal, meist wenn der Schuldner auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehung angewiesen ist, durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung doch …weiterlesen
BGH: Insolvenzverwalter hat bei nur vermeintlich bestehender Massekostenarmut Anspruch auf PKH
Insolvenzverwalter stehen oft vor dem Dilemma, dass sich in der Insolvenzmasse zwar Forderungen befinden, diese aber nicht durchgesetzt werden können, weil nicht genügend Geld vorhanden ist, um den Rechtsstreit zu finanzieren. In derartigen Fällen sind sie darauf angewiesen, dass entweder die Gläubiger das Geld für den Prozess vorschießen oder aber Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Letzteres ist …weiterlesen
BGH: Einrede des § 64 S. 3 GmbHG gilt nicht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist
Gerät eine GmbH in Schieflage und leistet der Geschäftsführer trotzdem Zahlungen, so ist er zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Zahlung zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu vereinbaren war. Die gleiche Verpflichtung …weiterlesen
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