Als Erbe erhält man das Vermögen des Verstorbenen. Dieses kann aus Bankguthaben, Grundstücken und Aktien bestehen, schließt jedoch auch immer die Schulden des Erblassers ein. Ist der Erblasser ein Insolvenzschuldner, der die Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht erlangt hat, so gehen mit dem Tod die gesamten Verbindlichkeiten des Schuldners auf den bzw. die Erben über.weiterlesen
BGH: Verjährungshemmung bei Insolvenz nur durch Forderungsanmeldung
Mit Insolvenzverfahren haben immer mehr Unternehmen und auch Verbraucher zu tun. Dies liegt vor allem daran, dass nach Durchführung des Verfahrens und der sog. Wohlverhaltensperiode bei natürlichen Personen die Restschuldbefreiung und damit die Befreiung von alten Verbindlichkeiten steht. Hat Ihr Schuldner Insolvenz angemeldet, so sollten Sie Ihre Forderungen unbedingt durch eine Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend …weiterlesen
Kein Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer bei Insolvenz des Versicherten
Bei Haftpflichtschäden kann der Geschädigte Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend machen, wenn es sich hierbei um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt, wie bspw. bei einem Verkehrsunfall. Der Geschädigte kann in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung zur Erklärung der Eintrittspflicht und auch zur Zahlung auffordern. Wird jedoch über das Vermögen des Schädigers das …weiterlesen
BGH: Wissenszurechnung bei Beauftragung einer anderen Behörde mit der Vollstreckung
Erfolgen Zahlungen in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens können diese oftmals von einem späteren Insolvenzverwalter angefochten und die gezahlten Gelder so zurückgeholt werden. Dabei sind Zahlungen aufgrund einer angedrohten oder tatsächlich durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahme in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag fast uneingeschränkt anfechtbar. Da Sozialversicherungsträger, also insbesondere Krankenkassen, effektiv und zeitnah ihre Forderungen über …weiterlesen
Gläubigerrechte werden in der Insolvenz gestärkt
In Berlin fand vom 13. bis 15. März 2013 der Insolvenzrechtstag statt. Seit dem ersten Insolvenzrechtstag vor 10 Jahren hat sich viel zum Positiven geändert. Der Sanierungsgedanke und nicht nur der „Bankrott“ steht nun stärker im Mittelpunkt des Verfahrens. Eine erleichterte Restschuldbefreiung für die Verbraucher komplettiert die Veränderungen in den vergangenen Jahren. (Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft …weiterlesen
