Übergibt der Vermieter dem Mieter eine unrenovierte Wohnung, dann ist eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet unwirksam, wenn der Mieter dafür keinen entsprechenden Ausgleich erhält. Der BGH hat nun in einem Urteil vom 22.08.2018 (VIII ZR 277/16) diese Rechtsprechung fortgeführt und entschieden, dass das Vorgesagte selbst …weiterlesen
Entfernte Außentreppe berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Entfernt der Mieter eigenmächtig eine Außentreppe, die vom Garten aus einen eigenen Zugang zu dem OG gelegenen Wohnung des Vermieters ermöglicht, dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, ob vormals die Treppe vom Mieter angeschafft worden war (AG München, Urteil vom 16. März 2018, 424 C 13271/17).weiterlesen
Dauerhafter Kündigungsausschluss im Mietvertrag möglich?
Mietverträge können gewöhnlich mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Diese „Flexibilität“, die das Gesetz den Vertragsparteien einräumt, wird lediglich zulasten des Vermieters dadurch eingeschränkt, dass dieser regelmäßig nicht frei kündigen kann, sondern ein berechtigtes Interesse vorliegen muss. Da aber stets über Mieter das Damoklesschwert der Eigenbedarfskündigung schwebt, haben Mieter durchaus …weiterlesen
Einmal Markise immer Markise
So könnte man eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg (Urteil vom 25.08.2017 – 29 C 4898/15) zusammenfassen, in dem das Gericht einen Vermieter dazu verurteilt hat eine an der Fassade einer Mietwohnung vom Vormieter angebrachte Markise, die er bei Sanierungsarbeiten abgenommen hatte, nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen.weiterlesen
Kein Anspruch aus Ablösevertrag, wenn der potentielle Nachmieter die Wohnung nur faktisch nutzt
Mietwohnungen in München sind knapp. Gerade dann, wenn der Mieter einen Nachmieter sucht, versucht der Vormieter oft vom Nachmieter sich eine Zahlung für die Übernahme von nicht mehr benötigten Einrichtungsgegenständen versprechen zu lassen. Wer hier allerdings als Vormieter nicht das Nachsehen haben möchte, der muss darauf achten, dass eine solche Regelung auch richtig formuliert wird. Sonst …weiterlesen
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